In vielen Stadtteilen Frankfurts - zum Beispiel Seckbach, Bonames, Harheim - ist die Fußgängersicherheit nicht gewährlei
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Fußgängersicherheit in Frankfurts Stadtteilen, wo Gehwege oft zu schmal sind. Es wird vorgeschlagen, bei Abriss und Neubau von Häusern die Baugrenze zurückzusetzen, um Gehwege von mindestens 1,5 Metern zu ermöglichen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Fußgängersicherheit und eine gerechtere Verteilung des öffentlichen Raums.
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Thema Fußverkehr verfolgenFrage an den Magistrat
In vielen Stadtteilen Frankfurts - zum Beispiel Seckbach, Bonames, Harheim - ist die Fußgängersicherheit nicht gewährleistet, da die Gehwege teilweise nur 80 Zentimeter breit sind. Oft handelt es sich um örtliche Hauptstraßen mit Häusern, deren Baukante direkt an den Gehweg grenzt. Sie wurden gebaut, bevor das Auto die Vorherrschaft über die Wege bekam. Inzwischen werden viele dieser alten Häuser abgerissen, was die Chance böte, den öffentlichen Raum wieder gerechter zu verteilen. Ich frage den Magistrat: Kann die Stadt einleiten, dass entlang ehemaliger Dorfstraßen bei Abriss und Neubau von Häusern die Baugrenze soweit zurückgesetzt wird, dass perspektivisch Gehwege von mindestens 1,5 Metern möglich sind?
Antwort des Magistrats
Die genannten Stadtteile sind im Bereich der alten Ortskerne entlang der örtlichen Hauptstraßen vielfach dörflich geprägt. Grundsätzlich streben wir dort an, die historischen und identitätsstiftenden Bau- und Siedlungsstrukturen zu erhalten und behutsam weiterzuentwickeln. Bei dieser Weiterentwicklung kommt auch den verkehrlichen Belangen eine wichtige Rolle zu, die allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Die an manchen Stellen wünschenswerte Veränderung bestehender Straßenräume und deren Anpassung an zeitgemäße Verkehrskonzeptionen stößt regelmäßig dann an Grenzen, wenn beengte Platzverhältnisse bestehen und im bebauten Bestand keine Veränderungen zu erwarten oder auf Grund von historischen Ensembles städtebaulich nicht vertretbar sind. Bauliche Veränderungen müssen sich darüber hinaus an bestehendem Planungsrecht orientieren, das vielfach den vorhandenen Bestand abbildet. Eine pauschale Regelung zum Abrücken von Häusern und Verbreitern der Straßenräume kann es nicht geben. Insofern muss es dem jeweiligen Einzelfall vorbehalten bleiben, ob sich konkrete Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten für Veränderung ergeben. Es ist dann im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Verbreiterung der Gehwege möglich und unter Beibehaltung der historischen Strukturen städtebaulich sinnvoll ist. An bestimmten Stellen können aber auch alternative Ansätze wie zum Beispiel Mischverkehrsflächen sinnvoll und angemessen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. August 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.