Mit dem Etatantrag E 215/24 wurden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 Euro für die Einrichtung eines
Zusammenfassung
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt am Main wird vorgeschlagen, um die politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Der Magistrat plant die Gründung einer Geschäftsstelle und die Durchführung von Wahlen im Herbst 2025, um die Umsetzung des Parlaments zu gewährleisten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Mit dem Etatantrag E 215/24 wurden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils 1.000.000 Euro für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes bereitgestellt.
So der Doppelhaushalt 2024/25 vom Land Hessen genehmigt wird, frage ich den Magistrat:
Wie sehen die nächsten Schritte zur Implementierung des Beteiligungsgremiums aus, und welcher konkrete Zeitplan wird hierbei verfolgt?
Antwort des Magistrats
Die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments, KiJuPa, ist ein wichtiger Schritt für die politische Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt
Aktuell finden die final inhaltlichen Beratungen innerhalb der Koalition zum Kinder- und Jugendparlament statt. Im Sommer 2023 hatte sich eine AG Jugendbeteiligung aus Mitgliedern der Koalitionsfraktionen, KOA-AG Jugendbeteiligung, gegründet und sich mit dem Konzeptteil "Repräsentative Beteiligung - das Jugendparlament und die Jugendräte" befasst, um einen Antrag zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zu erarbeiten.
Der Antrag sieht vor, das Kinder- und Jugendparlament beim Büro der Stadtverordnetenvorsteherin zu verorten. Nach dem Beschluss soll zunächst eine Geschäftsstelle für das KiJuPa gegründet werden. Diese Geschäftsstelle wird das dann vorliegende Konzept zum Kinder- und Jugendparlament auf der operativen Ebene umsetzen und die Wahlen zum KiJuPa organisieren. Bisher ist der Plan, die Wahlen im Herbst 2025 stattfinden zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.