Die Stadt Marburg hat Haushaltsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro in einen Spezialfond investiert. Angelegt wird das
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main bewertet die Möglichkeit, Teile ihrer Rücklagen in einen Spezialfond zu investieren, als nicht zielführend. Die bestehenden Anlagerichtlinien und die Notwendigkeit einer vorausschauenden Liquiditätsplanung stehen dem entgegen. Eine Anpassung der Vorgaben zur Direktanlage in Aktienfonds wird angestrebt, um die Diversifizierung und Rendite zu optimieren.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Marburg hat Haushaltsmittel in Höhe von 350 Millionen Euro in einen Spezialfond investiert. Angelegt wird das Geld unter anderem in börsengehandelte Indexfonds, ETF. Ziel ist eine stabile und resiliente Haushaltsplanung.
Ich frage den Magistrat:
Wie wird die Möglichkeit bewertet, Teile der städtischen Rücklagen in einen Spezialfond zu investieren?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrter Herr Stadtverordneter Huber,
meine Damen und Herren!
Die Stadt Marburg hat in einer Grundsatzentscheidung die Anlage nicht benötigter liquider Mittel - unter anderem aus erheblichen, einmaligen, überplanmäßigen Gewerbesteuereinnahmen - in einen Masterfonds beschlossen.
Im Gegensatz hierzu besteht das verwaltete Vermögen des Hoheitsbereichs der Stadt Frankfurt am Main aus der allgemeinen Versorgungsrücklage sowie der Rücklage Neuverbeamtungen mit einem Gesamtvolumen von rund 261 Millionen Euro. Die Vermögensanlage erfolgt bereits über ein langjähriges gewachsenes und diversifiziertes Rentenportfolio. Die entsprechenden turnusmäßig angepassten Anlagerichtlinien haben Sie zuletzt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024 mit Wirkung zum 01.08.2024 dankenswerterweise verabschiedet, § 5017 vom 11.07.2024.
Die Portfoliosteuerung liquider Mittel obliegt dem Kassen- und Steueramt im Rahmen vorausschauender Liquiditätsplanung. Eine Spezialfondslösung ist für diese kurzfristigen Mittel weder geeignet noch gestattet.
Gemäß den Landesvorgaben ist eine mittel- bis langfristige Geldanlage nur dann in Bezug auf den Grundsatz der Verfügbarkeit der Mittel zulässig, wenn die Mittel innerhalb des Finanzplanungszeitraumes zur Deckung von Auszahlungen des Finanzhaushalts und zur Bildung einer Liquiditätsreserve - sogenannter Liquiditätspuffer, § 106 Absatz 1 HGO - nicht benötigt werden.
Nach vorstehender Bestimmung können verfügbare Mittel in Anteilen an Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs angelegt werden. Die Investmentfonds dürfen
a) nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden,
b) nur auf Euro lautende und von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegebene Investmentanteile,
c) nur Standardwerte in angemessener Streuung und Mischung,
d) keine Wandel- und Optionsanleihen und
e) höchstens 30 Prozent Anlagen in Aktien, Aktienfonds und offenen Immobilienfonds, bezogen auf den einzelnen Investmentfonds
enthalten.
Die Stadt Frankfurt am Main strebt seit längerem an, ihren Investmentansatz um nachhaltige Aktien-ETFs ergänzen zu dürfen. So wurde bereits in 2022 der Wunsch der Stadt Frankfurt am Main beim zuständigen hessischen Minister des Innern hinterlegt.
In 2023 wurde eine Anpassung in den Vorgaben des Landes beim Hessischen Städtetag mit folgendem Passus angeregt:
"Ungeachtet dessen ist eine Direktanlage in Aktienfonds bis zu einem Anteil von maximal 20 % des Portfolios möglich. Dies erfordert neben den Anforderungen in Ziffer 14 eine regelmäßige Information der städtischen Gremien und gemeindeeigene Regelungen zum Risikomanagement, die in den Anlagerichtlinien verbindlich abzubilden sind."
Durch die gewünschte Anpassung seitens der Stadt Frankfurt am Main könnte die Beimischung von "reinen" Aktien- ETFs zu einer weiteren Diversifizierung, der besseren Berücksichtigung von ESG-Kriterien sowie langfristig zu einer Optimierung der Rendite beitragen.
Der Wunsch der Stadt Frankfurt am Main wurde bisher noch nicht berücksichtigt.
Ein Investment in einen Spezialfonds ist aufgrund des aktiven Managements, welches mit hohen Kosten verbunden ist, für das Portfolio der Stadt Frankfurt am Main nicht zielführend. Weiterhin würde der Spezialfonds keinen Vorteil in der Diversifizierung der Anlageklassen bieten, da die Erweiterung der Anlageklasse Aktien nur für einen Anteil bis maximal 30 Prozent, bezogen auf den einzelnen Investmentfonds, gestattet ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.