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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, geeignete Lenkungsinstrumente zu nutzen, um die städtische Infrastruktur zukunftsfähig zu halten und den Investitionsbedarf zu decken. Dies ist notwendig, um den Verzehr der öffentlichen Infrastruktur zu vermeiden und künftige Generationen nicht zu belasten.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
In der öffentlichen Diskussion wird die These aufgeworfen, die staatliche Schuldenbremse bremst die Finanzierung von notwendigen Investitionen. Die tatsächliche Kreditaufnahme Frankfurts ist derzeit niedriger als veranschlagt. Der Schuldenstand aus investiven Krediten beträgt 2,6 Milliarden Euro, B 396/24. Die vorhandenen Investitionsmittel sollen bis Jahresende gerade mal zu 37 Prozent abgerufen werden. Aus der Stagnation der Investitionstätigkeit folgt unvermeidlich ein Verzehr der öffentlichen Infrastruktur und damit eine Belastung künftiger Generationen. Ich frage den Magistrat: Welche Lenkungsinstrumente setzt die Stadt ein, um die städtische Infrastruktur zukunftsfähig zu halten und die massiven Investitionsbedürfnisse angemessen zu erfüllen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel,
meine Damen und Herren!
Die staatliche Schuldenbremse ist auf der kommunalen Ebene nicht ursächlich für die verzögerte Umsetzung des städtischen Investitionsprogramms und des damit anhaltenden Sanierungsstaus. Die kommunale Regulierung in Hessen geschieht im Rahmen der doppischen Haushaltsführung, die einen ressourcenorientierten Planungsansatz möglich macht und bereits in der Haushaltsplanung klar zwischen investiven und konsumtiven Maßnahmen unterscheidet. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung von investiven Maßnahmen ist für die Kommune möglich, solange die resultierenden Lasten aus dem Schuldendienst im Rahmen des Ergebnishaushalts tragbar sind.
Die Höhe der Investitionskredite ist durch die Hessische Gemeindeordnung sowohl planerisch als auch im Haushaltsvollzug auf die Höhe des Saldos aus der Investitionstätigkeit rechtlich limitiert. Sowohl im Haushalt 2023 als auch im Doppelhaushalt 2024/2025 schöpft die geplante Kreditaufnahme den jeweils gesetzlich zulässigen Kreditrahmen fast vollständig aus. So lag die planerische Kreditaufnahme 2023 bei 748 Millionen Euro und liegt im aktuellen Doppelhaushalt bei 895 Millionen Euro für 2024 beziehungsweise 840 Millionen Euro für 2025.
Die Herausforderung in Frankfurt am Main - wie in vielen anderen Kommunen - besteht damit in der Planung eines realisierbaren Investitionsprogramms einerseits und in der Umsetzung der geplanten Investitionen andererseits.
Dies lässt sich deutlich an den Jahresabschlüssen beziehungsweise den tatsächlich abfließenden Investitionsmitteln beziehungsweise den tatsächlich in Anspruch genommenen Krediten ablesen: Im Jahr 2023 belief sich der tatsächliche Saldo aus Investitionstätigkeit und damit der Kreditrahmen auf 350,89 Millionen Euro - im Vergleich zur planerischen Kreditaufnahme von 748,00 Millionen Euro. Faktisch lag die Kreditneuaufnahme inklusive Umschuldung bei 270,93 Millionen Euro. Im Bericht zur Ausführung des Haushalt 2024, Berichtsperiode Januar bis August 2024, B 396/24, wird in Kapitel 5.2 der Stand der Investitionskredite zum 31.08.2024 mit 2,63 Milliarden Euro genannt. Dem zugrunde liegt bei einem Investitionssaldo, Kreditrahmen, von 204,52 Millionen Euro - im Vergleich zur planerischen Kreditaufnahme von 895 Millionen Euro - eine Kreditneuaufnahme inklusive Umschuldung von 127,89 Millionen Euro sowie Tilgungsleistungen inklusive Umschuldung von 116,90 Millionen Euro. Der Schuldenstand zum Jahresende wird nach heutiger Einschätzung circa 2,71 Milliarden Euro betragen.
Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung haben die fachlich zuständigen Dezernent:innen aufgrund ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung die Investitionsmaßnahmen zu priorisieren und unter Berücksichtigung der Kapazitäten zu planen. Dabei sind auf Basis der in den Fachbereichen dezentral vorliegenden Kenntnisse die Realisierungsmöglichkeit beziehungsweise -wahrscheinlichkeit der Investitionsprojekte realistisch einzuschätzen.
Der im Haushaltsvollzug zurückbleibende Kreditbedarf beziehungsweise die deutlich niedrigere Investitionstätigkeit sind vor allem auf überhöhte, fortgeschriebene Planansätze sowie auf zeitliche Verzögerungen beim Baubeginn und in der Bauausführung selbst zurückzuführen. In den letzten Jahren ist dies auch der späten Rechtskraft des Haushaltes für neue Maßnahmen geschuldet. Hier liegt es in unserer Hand schneller zu werden. Darüber hinaus sind in den unterschiedlichen Aufgabengebieten verschiedene externe Faktoren zu beachten. Beispielsweise sind Kooperationsprojekte mit der Deutschen Bahn von der Projektplanung und -durchführung der Deutschen Bahn abhängig, wobei die Projekte bereits vor ihrer Priorisierung einen Nachweis der kommunalen Budgetanteile benötigen. Demnach müssen regelmäßig Haushaltsmittel deutlich vor der tatsächlichen Verausgabung geplant sein. Ähnliches gilt bei Mitteln für Wohnungsbaudarlehen, die den Darlehensnehmer:innen im Rahmen der Planung verpflichtet werden müssen, dann aber erst im Rahmen der Projektdurchführung abfließen. Bei eigenen Baumaßnahmen durch die Stadt verzögern sich die Umsetzungen und damit Mittelabflüsse regelmäßig auch durch Probleme bei der Planung und Entscheidungsfindung, die teilweise auf personelle Engpässe in den zuständigen Ämtern zurückzuführen sind. Neben personellen Engpässen in den Ämtern führen aber auch Engpässe bei Marktteilnehmenden zu zeitlichen Verzögerungen.
Sie sehen, auch hier gibt es nicht den einen Grund, sondern eine Vielzahl von Gründen, die in komplexer Weise ineinandergreifen. Somit bleibt es - im besten Sinne - auch in der Verantwortung der Fachdezernent:innen, hier passend gegenzusteuern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.