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In Frankfurter Parkhäusern werden zunehmend Ladestationen für Elektroautos installiert, um dem steigenden Bedarf gerecht

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In Frankfurt am Main werden zunehmend Ladestationen für Elektroautos in Parkhäusern installiert, was den Bedarf an speziellen Brandschutzmaßnahmen aufwirft. Der Magistrat stellt fest, dass die aktuellen Garagenverordnungen keine besonderen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur stellen und dass die bestehenden Parkgaragen den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Es wird betont, dass es keine erhöhten Brandgefahren durch Elektrofahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen gibt.

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Frage an den Magistrat

In Frankfurter Parkhäusern werden zunehmend Ladestationen für Elektroautos installiert, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Viele dieser Parkhäuser sind jedoch älter und aufgrund ihrer Bauweise nur eingeschränkt für die Feuerwehr zugänglich. Elektrofahrzeuge erfordern im Brandfall spezielle Löschmittel und -methoden, da konventionelle Mittel oft unzureichend oder nur in sehr großen Mengen wirksam sind. Brände von Elektroautos stellen zudem ein besonders hohes Risiko dar und können verheerende Folgen haben.

Ich frage den Magistrat:

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass im Brandfall eines Elektroautos in Frankfurter Parkhäusern schnell und effektiv gehandelt werden kann?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Wolfgang Siefert:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Medoff!

Für das Abstellen und Laden von Elektrofahrzeugen in Garagen gibt es nach der Garagenverordnung keine besonderen baurechtlichen Anforderungen. In der Hessischen Garagenverordnung vom 13.05.2024 wird in § 20 ausdrücklich geregelt, dass in Mittel- und Großgaragen die Anforderung, wonach Einbauten "in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen" müssen, nicht für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen gilt. Ausgeschlossen sind dagegen die Aufstellung und der Betrieb von Energiespeichersystemen. Unabhängig vom Alter der Parkgarage entsprechen alle von der Parkhausbetriebsgesellschaft betriebenen Parkgaragen den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Dies gilt auch nach Installation der zertifizierten und durch die Mainova installierten Elektroladesäulen. Es gibt vom vorbeugenden Brandschutz aktuell keine gesonderten oder erhöhten Anforderungen in Bezug auf Elektrofahrzeuge mit Batterie oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Nach derzeitigen bundesweiten Erkenntnissen bestehen auch keine erhöhten Brandgefahren bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu kraftstoffbetriebenen Fahrzeugen. Fahrzeugbrände sind in geschlossenen Garagen generell schwierig zu bekämpfen, unabhängig vom Antrieb. Bei Elektrofahrzeugen können Defekte an Batterien zu Brandgefahren führen, jedoch sind diese durch die Feuerwehr beherrschbar. Statistische Daten zu Bränden durch Elektrofahrzeuge in Garagen sind bislang unzureichend. Die Zugänglichkeit von Garagen, inklusive älterer Bestandsgaragen, ist durch das Baurecht geregelt und wurde auch bereits in der Vergangenheit bei der Erteilung von Baugenehmigungen geprüft.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Medoff. Bitte schön!

Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF:

(Zusatzfrage)

Aktuell sind in den Frankfurter Parkhäusern die Löschsysteme installiert. Da galten noch die alten Regeln. Es gibt schon die ersten Löschmittel, die extra entwickelt wurden, um Elektroautos zu löschen. Werden in Zukunft die Parkhäuser entsprechend angepasst?

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Da wird man sehen, was die Zukunft bringt und was die Vorschriftenlage und die Garagenverordnung uns vorgeben. An die Vorgaben werden wir uns selbstverständlich halten. Und wenn es da innovative Sachen gibt, dann kann man da vielleicht auch etwas ausprobieren. Aber wie gesagt, die Garagen sind sicher. Es gibt keine besondere, keine außerordentliche Gefahr durch Elektrofahrzeuge.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. November 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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