In Frankfurt werden jährlich über 2.800 Versammlungen angemeldet. Einige der Demonstrationen und Kundgebungen waren aufg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Lautstärkebegrenzungen für Versammlungen einzuführen, um Anwohner und Passanten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm zu schützen. Dies soll im Einklang mit der Versammlungsfreiheit geschehen und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
In Frankfurt werden jährlich über 2.800 Versammlungen angemeldet. Einige der Demonstrationen und Kundgebungen waren aufgrund des Einsatzes von Lautsprecheranlagen und Soundsystemen so laut, dass sich Anwohner und Passanten nicht nur gestört fühlten, sondern auch Hörschäden befürchteten. Andere Städte erteilen bereits Auflagen aus Lärmschutzgründen, welche auch gerichtlichen Überprüfungen standhielten.
Ich frage den Magistrat:
Erteilt der Magistrat solche Lautstärkebegrenzung mittels Auflagen bereits beziehungsweise hat er dies zum Schutze unbeteiligter Dritter zukünftig vor?
Antwort des Magistrats
Die grundrechtliche Bedeutung der Versammlungsfreiheit ist bekannt.
In bestimmten Konstellationen kann die Beschränkung einer Versammlung gerechtfertigt sein. Je häufiger eine Störung auftritt und je schützenswerter die anderen Rechtsgüter sind, beispielsweise gesundheitsgefährdende Lautstärke oder Beschallungen zur Nachtzeit, desto eher ist eine Beschränkung der Versammlung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angebracht. Bloße Unannehmlichkeit oder Sorge kann dabei kein Anlass einer Beschränkung sein. In Fällen von massivem oder dauerhaftem Versammlungslärm erteilt die Versammlungsbehörde Beschränkungen zur Lautstärkebegrenzung, um eine gesundheitsgefährdende Beeinträchtigung zu verhindern.
Die Anwendung rechtlicher Möglichkeiten erfolgt stets im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde, wobei alle Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden. Die Versammlungsbehörde erteilt bereits entsprechende Beschränkungen und wird dies auch zukünftig im Interesse des Schutzes unbeteiligter Dritter tun, stets unter Beachtung der hohen Bedeutung, die der Versammlungsfreiheit in unserer demokratischen Grundordnung zukommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.