Die seit Anfang des Jahres rasant steigenden Energiekosten lassen befürchten, dass auch in Frankfurt viele Menschen, die
Zusammenfassung
Die steigenden Energiekosten stellen eine drängende soziale Frage dar, da viele Menschen in Frankfurt Schwierigkeiten haben werden, ihre Rechnungen zu begleichen. Der Magistrat plant, durch einmalige Beihilfen und Anpassungen der Transferleistungen auf diese Situation zu reagieren, um die finanziellen Belastungen für Betroffene zu mildern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
Die seit Anfang des Jahres rasant steigenden Energiekosten lassen befürchten, dass auch in Frankfurt viele Menschen, die wenig oder gar keinen finanziellen Spielraum haben, ihre explodierenden Strom-, Heiz- und Tankrechnungen spätestens im bevorstehenden Winter nicht mehr werden bezahlen können. So warnte etwa der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes VZBV, Klaus Müller: "Es drohen Energiepreise des Grauens." Ich frage den Magistrat: Welche Antworten hat der Magistrat auf diese drängende soziale Frage, die sich aufgrund steigender Energiekosten auch in unserer Stadt stellt, und welche zusätzlichen Belastungen ergeben sich nach Einschätzung des Magistrats aus dieser Entwicklung für den Bereich Soziales im städtischen Haushalt?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yildiz, sehr geehrte Anwesende! Bei Menschen, die Transferleistungen beziehen, hat der verantwortliche Bundesgesetzgeber geregelt, dass Heizkosten grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen sind, es sei denn, sie sind unangemessen. Die Angemessenheit ist unter anderem anhand der tatsächlichen Energiepreise zu bewerten, also orientiert sich dann auch daran. Grundlage dafür ist der Wert des von co2online jährlich herausgegebenen Heizspiegels. Aufgrund der Rechtslage werden die gestiegenen Energiekosten prinzipiell keine negativen finanziellen Konsequenzen für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger zur Folge haben. Menschen, die keinen Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt haben, können bei Vorlage der entsprechenden Jahresrechnung einmalige Beihilfen erhalten. Eine Beihilfe ist abhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Entsprechende Anträge können, je nach Rechtskreiszugehörigkeit, beim Jobcenter oder beim Jugend- und Sozialamt gestellt werden. Die Energiepreissteigerungen werden sich erst mit den Heizkostenjahresrechnungen, deren Abrechnungszeitraum in der Regel dem Kalenderjahr entspricht, im Laufe des Jahres 2022 und 2023 auf den städtischen Haushalt auswirken. Für den Leistungsbereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind keine Mehrkosten für den städtischen Haushalt zu erwarten, da hier eine Vollkostenerstattung durch den Bund erfolgt. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, also SGB II, werden zusätzlich entstehende Heizkosten zu 71,1 Prozent durch den Bund erstattet - im Rahmen der ohnehin bestehenden Erstattungsverpflichtung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.