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Aus den Frankfurter Medien war zu entnehmen, dass der aktuelle Stand der Planungen des Wohnbaugebietes „Am Römerhof“, da

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, am Römerhof ein Wohnbaugebiet mit 2.000 Wohnungen zu realisieren, anstatt der ursprünglich geplanten 3.500. Dies geschieht unter Berücksichtigung städtebaulicher und sozialer Belange, um eine realistische Größenordnung für das Quartier zu schaffen.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Aus den Frankfurter Medien war zu entnehmen, dass der aktuelle Stand der Planungen des Wohnbaugebietes "Am Römerhof", das in einem Workshopverfahren mit dem Deutschen Institut für Stadtbaukunst entwickelt wurde, jetzt 2.000 Wohnungen in einer Art "Gründerzeitviertel" vorsieht. Ursprünglich waren einmal 3.500 Wohnungen geplant. Dazu frage ich den Magistrat: Warum wird für den Architekturwettbewerb scheinbar nicht mehr das Ziel verfolgt, eine höhere Anzahl von Wohnungen zu realisieren?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat ist grundsätzlich bestrebt, am Römerhof eine möglichst hohe Anzahl von Wohneinheiten zu generieren, verfolgt das Ziel jedoch mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der verschiedensten, unter anderem städtebaulichen, wohnungswirtschaftlichen, verkehrlichen und sozialen Belange. Die aktuell aus der Presse zu entnehmende Anzahl von 2.000 Wohneinheiten stellt eine für das Quartier Am Römerhof realistische Größenordnung dar, die der Magistrat bereits sehr früh - mit Aufnahme des Bebauungsplanverfahrens Nr. 919 - angestrebt hat - vergleiche hierzu Aufstellungsbeschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof, M 167 vom 21.09.2018. Dem Vorschlag des Magistrats, Planungsrecht für ein Quartier mit insgesamt etwa 2.000 Wohneinheiten zu schaffen, ist die Stadtverordnetenversammlung mit dem von ihr am 13.12.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss § 3475 gefolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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