Der Trend zum Erwerb eines Sport Utility Vehicles, SUV, scheint nicht abzureißen. Die große Popularität dieser überdimen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie er den Herausforderungen des erhöhten innerstädtischen SUV-Aufkommens begegnet. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen, die eine spezielle Regelung für SUVs nicht zulassen. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Möglichkeiten zur Regulierung des SUV-Verkehrs in der Stadt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Der Trend zum Erwerb eines Sport Utility Vehicles, SUV, scheint nicht abzureißen. Die große Popularität dieser überdimensionierten Pkw stellt innerstädtische Räume vor große Herausforderungen. Der erhöhte Verbrauch dieser Wagen, kombiniert mit ihrer Größe und ihrem Gewicht, stehen im starken Kontrast zu einer modernen Verkehrs- und Stadtpolitik. Städte wie Paris haben bereits Schritte und Maßnahmen eingeleitet, um der Attraktivität von SUVs entgegenzuwirken.
Ich frage den Magistrat:
Inwiefern begegnet der Magistrat den Herausforderungen des erhöhten innerstädtischen SUV-Aufkommens?
Antwort des Magistrats
Die Straßenverkehrs-Ordnung, StVO, unterscheidet lediglich zwischen Personenkraftwagen, Pkw, und Lastkraftwagen, Lkw. Bei Pkw werden keine weiteren Gruppen/Klassen unterschieden. Es gibt daher rechtlich keinen Handlungsspielraum SUV anders zu behandeln/zu reglementieren als alle übrigen Pkw.
Beim Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er ausreichend befestigt ist, sonst ist an den Fahrbahnrand anzufahren. Da die StVO auch in ihren Sinnbildern nur Pkw und Lkw unterscheidet, kann zum Beispiel das Parken auf Gehwegen auch nur für Pkw oder Lkw zugelassen werden. Ein Ausschluss des Parkens für SUV ist rechtlich nicht möglich, kann sich aber je nach Fahrzeug aus der StVO ergeben, die zu Verkehrszeichen 315 ausführt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.