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Die Einbürgerungsanträge in Frankfurt sind seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni stark gesti

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Einbürgerungsanträge in Frankfurt haben seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts stark zugenommen, was zu einer erheblichen Mehrbelastung im Standesamt führt. Der Magistrat plant, den Personalbedarf zu erhöhen und die Bearbeitungszeiten zu verbessern, um den Herausforderungen gerecht zu werden.

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Frage an den Magistrat

Die Einbürgerungsanträge in Frankfurt sind seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni stark gestiegen. Das Gesetz verkürzt die Anwärterzeit und ermöglicht die doppelte Staatsbürgerschaft. Dies führt zu neuen Herausforderungen und einer Mehrbelastung im Standesamt, so Stadträtin Wüst auf eine Anfrage durch die KAV. Im Jahr 2023 wurden circa 6.200 Anträge auf Einbürgerung gestellt, im ersten Halbjahr 2024 sind es bereits über 4.300, Tendenz steigend.

Ich frage den Magistrat:

Wie lang sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der Einbürgerungsanträge im Standesamt und welche Maßnahmen werden abseits des gestiegenen Personalbedarfs getroffen, um der Mehrbelastung zu begegnen, ohne das städtische Personal zu überfordern?

Antwort des Magistrats

Mit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts wird die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht und der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht. Die Rechtsänderung hat die Anzahl der Einbürgerungen erheblich gesteigert. Im Ergebnis ist mit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes, StARModG, am 27. Juni 2024 eine sofortige massive Steigerung der Antragszahlen erfolgt. Dieses Jahr wurden bereits zum August mit 6.249 Einbürgerungsanträgen die Zahlen des gesamten Vorjahres übertroffen.

Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Fachabteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Namensänderungen des Standesamtes. Für die Organisation dieser Abteilung bedeutet dies, dass mit Eintritt der angekündigten Rechtsänderung am 27. Juni 2024 ein erheblicher Personalbedarf entstanden ist. Bereits in den vergangenen drei Jahren sind die Antragszahlen stark gestiegen, dadurch ist nunmehr nach der Rechtsänderung eine Erhöhung der Wartezeiten für die Terminvergaben und Antragsbearbeitung momentan von über sechs Monaten zu verzeichnen. Die Tendenz ist weiter steigend. Seit Eintritt der Rechtsänderungen müssen nun auch viele bereits laufende Einbürgerungsverfahren, durch Anwendung des günstigeren Rechts, umgehend ohne Entlassungsverfahren aus der alten Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Aushändigung der Urkunde - abgeschlossen und entsprechend terminiert werden. Auch hier kommt es inzwischen zu Wartezeiten von über zwei Monaten.

Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens ist durch die Verwaltungsvorschrift über Staatsangehörigkeitsverfahren, VVStVerf, des Landes Hessen verbindlich geregelt. Hiernach werden in der zuständigen Abteilung des Standesamtes interessierte Bürgerinnen und Bürger beraten, Einbürgerungsanträge entgegengenommen, Loyalitätserklärung und Bekenntnisse persönlich abgenommen, die notwendigen Unterlagen - Originale - geprüft und digitalisiert und die Einbürgerungsvorgänge als elektronische Akte im in Hessen einheitlichen elektronischen Verfahren, eStaatsangehörigkeit, an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Weiterbearbeitet und genehmigt werden die Anträge durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Bei positiven Entscheidungen werden die Einbürgerungsurkunden durch die Mitarbeitenden des Standesamtes überreicht.

Durch die Vorgaben des Landes Hessen sind persönliche Vorsprachen im Einbürgerungsverfahren unerlässlich, welche durch die extrem steigenden Antragszahlen hauptursächlich für die Verzögerung der Bearbeitung in der Fachabteilung Einbürgerung sind. Der Digitalisierungsgrad im Einbürgerungsverfahren wurde in den vergangenen Jahren erhöht, ist aber bis heute durch die hessischen Verwaltungsvorschriften begrenzt. Der Internetauftritt des Standesamtes ist für den Bereich Einbürgerungen sehr detailliert und vermittelt den Einbürgerungswilligen immer aktuell alle wesentlichen Informationen zum Einbürgerungsverfahren. Hierdurch können schon im Vorfeld aussichtslose Einbürgerungsanträge vermieden, aber auch die Kontaktaufnahme mit dem Standesamt zum Zweck der Information - Antragsvordruck und Listen notwendiger Dokumente sind abrufbar - reduziert werden.

Im Standesamt wurden bisher keine neuen Stellen geschaffen. Ein erhöhter Personalbedarf wurde bereits im Februar 2023 mit Unterstützung der Fachdezernentin geltend gemacht. Für den Doppelhaushalt 2024/2025 wurde ein Mehrbedarf von fünf Stellen im Bereich der Einbürgerung beantragt.

Die neuen Herausforderungen haben zu erheblichen Mehrbelastungen der Mitarbeitenden geführt, die ohne zusätzliche Stellen nicht zu bewältigen sein werden. Durch den erheblichen Druck in der täglichen Bearbeitung der Anträge sind die Mitarbeitenden bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Ohne zusätzliche Stellen wird es unausweichlich zu noch größeren Verzögerungen und Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge kommen.

Der Umzug des Standesamts in die neue Liegenschaft in der Berliner Straße, bei dem die Fachabteilung Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und Namensänderungen in das Haupthaus integriert wurde, ist ein guter Schritt, um Synergien besser und effizienter zu nutzen. Allerdings sind die einzelnen Abteilungen des Standesamts hoch spezialisiert und auch die zu bearbeitenden Fälle sind individuell zu betrachten. Des Weiteren wurden auf Bundesebene weitere Gesetze novelliert, die einen zusätzlichen Mehraufwand für das Standesamt bedeuten. Daher ist es nicht möglich, dass aus anderen Fachbereichen unterstützt werden kann.

Der Magistrat ist sich dessen bewusst, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune oberste Priorität hat und Bereiche mit Pflicht- und Gesetzesaufgaben schnellstmöglich entsprechend aufgestellt sein müssen, um diese zu erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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