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In den zum Abriss vorgesehenen Wohnungen in der Cordierstraße sind derzeit befristet rund 220 Flüchtlinge - meist Famili

Vorlagentyp: F
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Frage vom 22.01.2016, F 2656 In den zum Abriss vorgesehenen Wohnungen in der Cordierstraße sind derzeit befristet rund 220 Flüchtlinge - meist Familien - untergebracht. Nach Angaben von Mitarbeitern sozialer Organisationen wurden diese nun aufgefordert, sich bis zum 31.03.2016 selbst Wohnraum zu beschaffen.

Ich frage den Magistrat: Ist dem Sozialdezernat diese Problematik bekannt?

Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kirchner, sehr geehrte Damen und Herren! In der Cordierstraße befinden sich derzeit 135 Wohnungen mit 6.640 Quadratmetern Wohnfläche, von denen die ABG Frankfurt Holding der Stadt Frankfurt am Main einen Teil zur Unterbringung von rund 200 Flüchtlingen - wie Sie zutreffend gesagt haben, vor allen Dingen Familien - zur Verfügung gestellt hat. Die ABG Frankfurt Holding plant den Abriss dieser Wohnungen, um an der gleichen Stelle neue Wohnungen zu schaffen. Das war uns auch von Anfang an bekannt. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich im Herbst, als ich davon erfahren habe, dass dort zügig abgerissen werden soll, direkt auf Herrn Junker zugegangen bin und gefragt habe, ob man das nicht noch etwas hinauszögern könnte. Denn wir hatten die Situation, dass wir vor dem Winter die Flüchtlinge, vor allen Dingen die Familien, die zu diesem Zeitpunkt auch immer weiter zu uns gekommen sind, nach Möglichkeit nicht in Turnhallen unterbringen wollten. Deswegen war ich froh, dass es möglich war, den Abriss hinauszuzögern, obwohl von Anfang an klar war, dass diese Wohnungen im Frühjahr oder im Sommer einem Neubau weichen müssen. An dieser Stelle möchte ich auch sagen, dass durch den Neubau aus den 6.640 Quadratmetern Wohnfläche 9.730 Quadratmeter werden, und somit für die Menschen mehr Wohnungen nach neuestem Standard in Frankfurt zur Verfügung stehen werden. Von den rund 129 Wohnungen, die dort entstehen, werden 40 Prozent öffentlich gefördert. Konkret zu Ihrer Frage: Mit der ABG Frankfurt Holding wurde in der Zwischenzeit vereinbart, dass die Wohnungen in der Cordierstraße nicht zum 31. März 2016 geräumt werden müssen, sondern ein im beiderseitigen Interesse liegender Zeitraum zur Räumung noch zu vereinbaren ist. So kann auf der einen Seite die ABG Frankfurt Holding dem vordringlichen Ziel, der Schaffung von neuen Wohnungen, gerecht werden und andererseits kann praktisch punktgenau bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Abrissbirne dann wirklich kommt, die Unterbringung von Flüchtlingen - das ist unser aller Interesse - auch in Wohnungen erfolgen. Aber eines möchte ich an dieser Stelle noch ausdrücklich klarstellen, weil das eine Nebenfrage von Ihnen war: Natürlich wurden die Menschen nicht aufgefordert, sich auf eigene Initiative neue Wohnungen zu suchen. Der Magistrat ist nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen, und dieser Verpflichtung kommt das Sozialdezernat selbstverständlich nach. Deshalb werden wir dann auch für eine andere Unterkunft sorgen.

(Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Kirchner. Bitte! Stadtverordneter Thomas Kirchner, CDU: (Zusatzfrage) Sie haben gerade eben gesagt, dass dort auch öffentlich geförderter Wohnraum entsteht. Wenn diese Flüchtlingsfamilien dann das Verfahren durchlaufen haben und anerkannte Asylanten sind, haben sie dann die Möglichkeit, sich auch dort um eine Wohnung zu bemühen? Was sind dort die Voraussetzungen? Geht das grundsätzlich? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) An der Stelle muss man vielleicht ein bisschen ausholen. Die Menschen, die dort momentan untergebracht sind, sind Menschen, die Frankfurt zugewiesen sind, aber das Asylverfahren noch durchlaufen werden. Wie Sie wissen, ist die ABG Frankfurt Holding eifrig dabei, neue Wohnungen zu errichten, und sie hat sich vorgenommen, mit einem Programm bis zum Jahr 2020 rund 6.600 neue Wohnungen zu errichten, wovon knapp 40 Prozent auch öffentlich gefördert sind. Diese Förderquote sucht aus meiner Sicht bundesweit doch ihresgleichen, und sie unterstreicht auch das hohe soziale Engagement der ABG Frankfurt Holding im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt.

(Beifall) Die ABG Frankfurt Holding will allen Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen. Deswegen hat sie auch der Stadt Frankfurt gerade bei der Unterbringung der Flüchtlinge geholfen, indem sie viel Wohnraum zur Verfügung gestellt hat, nicht nur im Winter, sondern sie tut das auch weiterhin. Bislang wurden 555 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Wenn die Flüchtlinge dann anerkannt sind und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, also insbesondere auch die Einkommensvoraussetzungen, sind sie selbstverständlich dazu berechtigt, einen Sozialwohnungsantrag zu stellen. Allerdings muss man hier auch sehen, dass Flüchtlinge in keine Sonderkategorie einzuordnen sind, sondern sie sich wie alle anderen Frankfurterinnen und Frankfurter auch zur Registrierung beim Wohnungsamt anstellen müssen. Wer dann letztendlich die Wohnung bekommt, haben Sie in der Hand, denn Sie sind diejenigen, die die Registrier- und Vergaberichtlinien regeln. Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Es liegt eine zweite Zusatzfrage von Frau Triantafillidou vor. Bitte! Stadtverordnete Evanthia Triantafillidou, GRÜNE: (Zusatzfrage) Die Wohnungen waren klar zum Abriss vorgesehen. Sie sind alt und mussten wieder ans Netz angeschlossen werden. Wir beobachten, dass die Familien sich dort sehr wohlfühlen und einen Zugang zum Stadtteil gefunden haben. Die Infrastruktur hat ihnen geholfen, so sind die Kinder beispielsweise im Kindergarten. Wie schätzen Sie es ein, können den Familien Wohnungen im Stadtteil zur Verfügung gestellt werden? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Triantafillidou, ich nehme an, Sie sprechen Ihren Stadtteil Gallus an. Kaum jemand weiß besser als Sie, wie auch alle anderen hier im Raum, wie äußerst angespannt die Situation in Frankfurt bei der Unterbringung von Flüchtlingen ist. Es wird in absehbarer Zeit auch nicht einfacher werden. Das heißt, wenn man das große Glück hat, temporär bis zum Abriss bereitgestellte Wohnungen nutzen zu können, was wir Zwischennutzung nennen, dann beinhaltet das Ganze auch immer einen Wermutstropfen. Der Wermutstropfen liegt in diesem Fall darin, dass die Suche nach einer alternativen Versorgung von Anfang an im Raum stand. Dass die alternative Versorgung dann ausgerechnet im Gallus stattfindet, halte ich für eher unwahrscheinlich. Ich will auch an dieser Stelle gleich sagen, das wird in diesem Fall sicherlich noch eine Schwierigkeit darstellen, denn die Familien, die dort untergebracht sind, fühlen sich in der Tat sehr wohl und sie werden dann bei der Neuversorgung möglicherweise auch mit einem Standard zu rechnen haben, der nicht mehr dem Standard der Cordierstraße entspricht, sondern sie werden sich dann, wie alle anderen auch, auf Wohnheime, Hotelzimmer, Container oder in Modulbauweise errichtete Unterkünfte einstellen müssen. Das ist sicherlich nicht einfach. Wir arbeiten wirklich mit Hochdruck daran. Wir wissen um die Situation dieser Familien und die Notwendigkeit, gerade für diese Familien andere Lösungen zu finden. Aber ob das in den nächsten Wochen und Monaten immer so passgenau laufen wird, kann keiner zusichern. Das wäre - wie wir immer sagen - in der Glaskugel gelesen. Es ist sehr schwierig, die vielen Menschen, die auf der Flucht sind, die Schutz vor Krieg und Verfolgung bei uns suchen, unterzubringen. Das bringt uns an die Grenzen, auch an die Grenzen des Leistbaren in der Stadt Frankfurt bei der Versorgung mit Wohnraum. Das muss man ganz klar sehen.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Kirchner

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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