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Die Bildungsdezernentin hat jüngst angekündigt, sich mit der ABG nun einen kompetenten Partner für die Beschleunigung de

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Bildungsdezernentin plant die Gründung einer neuen Schulbaugesellschaft zur Beschleunigung von Schulneubauten und Sanierungen. Dies soll die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ämtern klarer abgrenzen und die Effizienz im Schulbau erhöhen. Das erwartete Ergebnis ist eine schnellere Behebung des Sanierungsstaus an Frankfurter Schulen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Bildungsdezernentin hat jüngst angekündigt, sich mit der ABG nun einen kompetenten Partner für die Beschleunigung der Schulsanierungen ins Boot zu holen. Darüber hinaus soll für die Errichtung von Schulneubauten eine neue Schulbaugesellschaft gegründet werden. Dies ist sehr zu begrüßen, wirft jedoch auch Fragen hinsichtlich der Abgrenzung von Zuständigkeiten zu Bildungsdezernat, Stadtschulamt, ABI, Stabsstelle Schulbau beschleunigen etc. auf.

Daher frage ich den Magistrat:

Wie lassen sich die Zuständigkeiten der ABG für die Sanierungen und der Schulbaugesellschaft für die Neubauten konkret von den Aufgaben der anderen Ämter abgrenzen, und welche Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich Beauftragung und Budget sind damit verbunden?

Antwort des Magistrats

Die Schnittstellen und Aufgabenverteilungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien, ABI, dem Stadtschulamt, Dezernat XI und der Stabsstelle Schulbau werden durch den Rahmenvertrag des ABI mit der ABG für kleinere Sanierungsmaßnahmen nicht verändert oder auch nur berührt.

Der mit der ABG abgeschlossene Rahmenvertrag beinhaltet Instandhaltungsarbeiten an Schulliegenschaften, die in sich abgeschlossen bearbeitet werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Diese Liegenschaften stehen im Rahmen der Priorisierung der Schulbauoffensive nicht ganz vorn und werden damit nicht zeitnah saniert werden können. An diesen Liegenschaften werden besonders dringliche Einzelmaßnahmen wie Sanierung von Dach- oder Fassade oder Toilettensanierung vorgezogen. Die ABG bearbeitet aufgrund eigener personeller Ressourcen nur hochbauliche Projekte und keine Instandsetzung von technischen Anlagen. Die Beauftragung der ABG erfolgt durch das ABI.

Die Bildungsbaugesellschaft ist als flankierende Organisationseinheit zum ABI konzipiert, kann direkt durch die Stadt beauftragt werden und erfüllt die Voraussetzungen einer sogenannten Inhousevergabe. Dies vermeidet bei der Aufgabenübertragung auf die Gesellschaft eine europaweite Ausschreibung, macht die Gesellschaft selbst aber zum öffentlichen Unternehmer, der - zum Beispiel bei der Erteilung von Bau- oder Planungsaufträgen - wie die Stadt selbst den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Die Bildungsbaugesellschaft beauftragt auf Rechnung und im Namen der Stadt innerhalb festgelegter Budgets und erhält zur eigenen Finanzierung eine Verwaltungskostenpauschale für Personal- und Sachkosten.

Die Bildungsbaugesellschaft ist so konzeptioniert, dass 14 Liegenschaften nach einem Zeitplan komplett zur sukzessiven Instandsetzung beziehungsweise Sanierung übernommen werden. Die ausgewählten Liegenschaften haben einen hohen Instandhaltungsbedarf, brauchen teilweise kleinere Ergänzungen oder Erweiterungen und können größtenteils gut abschnittsweise saniert werden. Die Bildungsbaugesellschaft soll nicht nur Bauaufgaben, sondern auch die Objektverantwortung hinsichtlich Instandhaltung, Prüfung und Wartung für die technischen Anlagen übernehmen, da hier ein besonders großes Defizit herrscht. Hier ist vorgesehen, dass die Aufgabenübertragung an die Bildungsbaugesellschaft durch Planungsmittelfreigabe und im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen wird. Personalkapazitäten werden dann nach Auftragsmengengerüst aufgebaut.

Die Schnittstellen bei Gründung einer Bildungsbaugesellschaft werden für die von der Bildungsbaugesellschaft zu bearbeitenden Schulstandorte mit dem Magistratsvortrag zur Bildungsbaugesellschaft den Stadtverordneten vorgetragen und zur Zustimmung vorgelegt. Die Gesamtverantwortung für die Priorisierung der Schulbaumaßnahmen, wie in der Schulbauoffensive, SBO, vom Magistrat beschlossen, liegt dabei weiterhin bei Dezernat XI und seinen Ämtern Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien.

Die Stabsstelle Schulbau koordiniert und moderiert diesen Prozess. Sie ist insbesondere für die Kosten- und Terminkontrolle auf Koordinationsebene zuständig, und bereitet Entscheidungsvorlagen zu den beschleunigten priorisierten Projekten vor. Die Priorisierung der Schulbaumaßnahmen in der SBO stellt eine Übersetzung der vom Stadtschulamt erstellten integrierten Schulentwicklungsplanung, iSEP, auf bauliche, personelle und haushälterische Möglichkeiten dar.

Das ABI ist weiterhin zentraler Ansprechpartner von Immobilien für alle städtischen Bedarfsträger und übernimmt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Immobilien die Bauherrschaft, Dienstleistungen und den Betrieb. Weiterhin wird sich das ABI um die Instandhaltung der Immobilien verantworten und das Budget im Amt verwalten. Dennoch war infolge des enormen Instandhaltungsrückstaus und der personellen Situation es jetzt erforderlich diese Entscheidungen zu treffen. Sowohl der Rahmenvertrag mit der ABG als auch die zu gründende Bildungsbaugesellschaft sind flankierende Maßnahmen zur SBO. Die Herausforderungen im Schulbau sind momentan so enorm, dass ein schnelles Beiboot helfen kann, schneller den Sanierungsstau an unseren Frankfurter Schulstandorten zu beheben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. September 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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