Regelmäßig seit Jahrzehnten will die SPD die Industrieareale Osthafen ganz oder teilweise dem Wohnungsbau zuschlagen. Eg
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Zusammenfassung
Die SPD plant seit Jahrzehnten, die Industrieareale Osthafen für den Wohnungsbau zu nutzen, trotz wiederholter Einsprüche. Die Frage an den Magistrat zielt darauf ab, warum es keine Gespräche zwischen den Dezernaten gab, um eine gemeinsame Linie zu finden. Die Antwort des Magistrats verweist auf die Einbindung der Wirtschaftsförderung und die langfristige Ausschluss von Wohnungsbau im Osthafen.
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Neues zu Danziger Platz per E-MailFrage an den Magistrat
Regelmäßig seit Jahrzehnten will die SPD die Industrieareale Osthafen ganz oder teilweise dem Wohnungsbau zuschlagen. Egal die wiederholten Einsprüche aus DGB und IHK. Egal auch die Koalitionsvereinbarungen zur Planungssicherheit der Betriebe bis 2050 für ihre kurz- und mittelfristigen Investitionsmöglichkeiten. Erst ab 2030 sollten dann nach uns andere neu über stadtplanerische Optionen entscheiden können. Verlässlichkeit: ein hohes Gut auch in der Politik, nicht für den Planungsdezernenten. Ich frage den Magistrat: Warum gab es bei der Abstimmung des iSTEK keine Gespräche zwischen Wirtschafts- und Planungsdezernat über eine gemeinsame Linie, da doch seit Jahren die wenig hafenaffinen Gebäude dort Anlass zur Korrektur geboten hätten?
Antwort des Magistrats
Die Wirtschaftsförderung Frankfurt war in den gesamten Prozess der Erarbeitung des iSTEK eingebunden und hat diesen konstruktiv und engagiert begleitet. Entlang der Hanauer Landstraße ist im iSTEK eine Weiterentwicklung zu urbanen Mischgebieten dargestellt. Die, nicht beschlossene, Strategiekarte des iSTEK trifft für den Unterhafen keine Entwicklungsaussage, da hier kein Konsens gefunden werden konnte. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013, § 4035, zur Sicherung des Osthafens 2050+ wurde Wohnungsbau im Industrie- und Gewerbegebiet Osthafen langfristig ausgeschlossen. Auf die zugrundeliegende Magistratsvorlage M 204 mit Anlagen und ausführlicher Begründung wird verwiesen. Hieran hat sich nichts geändert. Auch nicht durch das nachfolgend am 07.11.2019 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030+. Augenscheinlich bestehen im Bereich des Osthafens Flächennutzungen, die optimierbar sind, wie etwa ebenerdige PKW Abstellflächen. Im Rahmen der Diskussion um den neuen Standort für die städtischen Bühnen wurde unter anderem auch das sogenannte Raab Karcher Gelände aufgerufen. Dieses liegt im Geltungsbereich des B-Plans B900 in Aufstellung, dem die Rahmenplanung "Hanauer Landstraße, Danziger Platz und Umgebung" aus 2014 zugrunde liegt und der das Hafengebiet bis etwa Höhe Osthafenplatz von Westen tangiert. Hier sind planungsrechtlich und städtebaulich - Blockrandstrukturen - andere Nutzungen als Hafennutzungen definiert. Wie das iSTEK und der Entwurf des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts aufzeigen, besteht zudem stadtweit punktuell die Notwendigkeit, Flächen im Stadtgebiet Frankfurt und insbesondere städtische, oder fehl- beziehungsweise untergenutzte Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung und zu hinterfragen. Im Kontext der Coronakrise und des digitalen Wandels sind weitere Strukturveränderungen zu erwarten, denen der Magistrat aktiv begegnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.