Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofs Oberrad am Burgenlandweg steht seit mindestens 2010 leer und verfällt
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das leerstehende Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofs Oberrad zur Vergabe im Erbbaurecht auszuschreiben, um den Verfall zu stoppen und eine Nutzung zu ermöglichen. Die Umsetzung ist jedoch von der planungsrechtlichen Genehmigung abhängig, da das Gebäude im Außenbereich liegt.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofs Oberrad am Burgenlandweg steht seit mindestens 2010 leer und verfällt zusehends. Der Magistrat hat wiederholt die Absicht bekundet, das Objekt in Erbpacht vergeben zu wollen, zuletzt in seiner Stellungnahme ST 603 vom 09.03.2018. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat bisher eingeleitet, um den Verfall des seit nunmehr zehn Jahren leerstehenden Gebäudes zu stoppen und es endlich wieder einer Nutzung zuzuführen?
Antwort des Magistrats
Nach Auszug des letzten Mieters steht das Gebäude seit einigen Jahren leer. Der Gesamtzustand war schon bei Auszug schlecht, die Abteilung Friedhof des Grünflächenamtes, zu deren Bestand das Gebäude zählt, hatte und hat aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation keine Mittel zur Sanierung. Auch wurden in den bisherigen Haushaltsplänen bisher keine zusätzlichen Mittel zur Grundsanierung, die vor einer Vermietung erforderlich wäre, bereitgestellt. Nachdem sich über die Jahre keine Lösung fand, wurde das damalige Liegenschaftsamt mit der Vergabe im Erbbaurecht beauftragt. Aufgrund der besonderen und schwierigen baulichen und baurechtlichen Situation erforderte die Vergabe einen großen zeitlichen Aufwand. Vom Magistrat wird geplant, das Gebäude zur Vergabe im Erbbaurecht auszuschreiben. Die Nutzung zu Wohn- oder Bürozwecken ist jedoch von der planungsrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Behörde abhängig, da das Gebäude sich planungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch im Außenbereich befindet. Das Gebäude wird von Mitarbeitern des Grünflächenamtes regelmäßig kontrolliert, gelüftet und im Winter beheizt um eine Verschlechterung des baulichen Zustandes zu verhindern. Schäden an Installationen werden behoben, sofern sie den baulichen Zustand verschlechtern könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.