Auf die Fragen Nr. 68/26 und Nr. 144/26 nach dem städtischen Eigenanteil an den MIPIM-Kosten hat die Wirtschaftsdezernen
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Verpflichtung des Magistrats zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung und mögliche Gründe für das Zurückhalten von Angaben zu den MIPIM-Kosten. Es liegt keine Antwort des Magistrats vor.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Auf die Fragen Nr. 68/26 und Nr. 144/26 nach dem städtischen Eigenanteil an den MIPIM-Kosten hat die Wirtschaftsdezernentin wiederholt keinen Betrag genannt, obwohl beide Fragen ausdrücklich nach Euro-Beträgen fragten. Daraus leitet der Fragesteller ab, dass absichtlich auf einen Teil der Fragen nicht geantwortet werden will.
Daher frage ich den Magistrat:
Sieht sich der Magistrat in seinen Stellungnahmen zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Auskunft gegenüber der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Fragestunde verpflichtet, und kann es abseits von möglichen rechtlichen Bedenken zwingende Gründe geben, die es rechtfertigen, erbetene Angaben wie etwa die zu den MIPIM-Kosten zurückzuhalten?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.