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Den Mieter*innen des Marbachbunkers, der als Kulturstätte unter anderem circa 120 Bands Probenräume bietet, wurde im Okt

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt steht vor der Herausforderung, den Marbachbunker als wichtigen Proberaum für Musiker*innen zu erhalten, nachdem die BImA die Kündigung ausgesprochen hat. Es wird vorgeschlagen, Verhandlungen mit der BImA über eine Übernahme des Bunkers zu führen und mögliche Brandschutzauflagen zu klären. Ziel ist es, eine tragfähige Lösung für die Kulturschaffenden zu finden und den Bunker als Kulturort zu sichern.

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Frage an den Magistrat

Den Mieter*innen des Marbachbunkers, der als Kulturstätte unter anderem circa 120 Bands Probenräume bietet, wurde im Oktober 2021 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, gekündigt. Begründet wurde dies mit aufwändigen Brandschutzmaßnahmen. Die BImA gewährt Kommunen beim Verkauf ihrer Liegenschaften ein Erstzugriffsrecht. Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat: Befindet sich die Stadt Frankfurt derzeit in Verhandlungen mit der BImA zur Übernahme des Marbachbunkers durch die Stadt, wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand, wenn nein, warum (noch) nicht?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Dr. Ina Hartwig: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Eberz, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich antworte Ihnen stellvertretend für meine Kollegin Sylvia Weber, die gemeinsam mit mir zuständig ist. Meiner Antwort zum Bunker am Marbachweg möchte ich vorausschicken, dass die Stadt Frankfurt, aufbauend auf dem Wissen, dass Proberäume als dringend notwendige Infrastruktur für eine lebendige Musikszene von größter Wichtigkeit sind, seit den Neunzigerjahren in den Kauf und die Herrichtung von Bunkern investiert. Die ehemaligen Zivilschutzanlagen sind aufgrund der schallisolierenden Wirkung und der rund 2,5 Meter dicken Außenmauern besonders gut als Musikübungsräume geeignet. In einem ersten Paket wurden fünf Bunker angekauft und entsprechend den geforderten Sicherheits- und Brandschutzauflagen aufwendig saniert. In den fünf Bunkern konnten so 150 Proberäume erhalten und dauerhaft gesichert werden. Im Anschluss an die Sanierung wurden die einzelnen Bunker langfristig an die jeweiligen Trägervereine vermietet, die ihrerseits die Räume an Musikgruppen und einzelne Musikerinnen und Musiker untervermietet haben. Insgesamt proben in diesen Bunkern mehr als 300 Musikgruppen und viele einzelne Musikerinnen und Musiker unterschiedlichster Genres und Stilrichtungen. Im Jahr 2016 hat die Stadt Frankfurt in einem weiteren Paket weitere sechs Bunker erworben, um die darin befindlichen Räume für die kulturelle Nutzung zu sichern. In Bezug auf den Bunker am Marbachweg ist wichtig zu wissen, dass dieser bislang nicht der Stadt Frankfurt gehört. Er befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz BImA, und ist an einige private Hauptmieter vermietet, die ihrerseits den Bunker teils an Musikerinnen und Musiker untervermieten. Das heißt, die Stadt betreibt diesen Bunker bisher nicht und vermietet und bezuschusst ihn bisher auch nicht. Wir haben als Kulturdezernat leider erst sehr spät, wie Sie auch, aus der Presse von der aktuellen, sehr bedauerlichen Problematik erfahren. Der Bunker im Marbachweg weist brandschutztechnische Mängel auf. Mit dieser Begründung will die BImA eine Nutzung als Proberaum für Musikerinnen und Musiker nicht länger zulassen. Der Magistrat hat dazu Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgenommen. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung verursacht nach Angaben der BImA nicht zuletzt aufgrund der massiven Bauweise erhebliche Kosten, sodass sie entschieden hat, aus wirtschaftlichen Gründen auf diese Ertüchtigung zu verzichten und die Nutzung als Proberaum zu beenden. Aktuell wird daher von der BImA eine Vermarktung der Immobilie erwogen. Im Rahmen des kommunalen Erstzugriffsrechts hat der Magistrat über das Liegenschaftsdezernat bereits Interesse signalisiert. Der Magistrat erfragt in einem gemeinsamen Schreiben der Kulturdezernentin und der Liegenschaftsdezernentin gegenüber der BImA die konkreten Brandschutzauflagen und Möglichkeiten von wirtschaftlich vertretbaren Teilsanierungen und Übergangslösungen. Er regt eine kurzfristige Verlängerung der Mietverträge und den gemeinsamen Erhalt der Kulturimmobilie mit der BImA an. Parallel prüft der Magistrat eine Übernahme des Bunkers in das Eigentum der Stadt. Auch die Stadt Frankfurt wäre zwar an die brandschutztechnischen Vorschriften gebunden und in gleichem Maße wie die BImA verpflichtet, brandschutztechnische Maßnahmen vorzunehmen, sie könnte jedoch jede mögliche kurzfristige Herbeiführung eines brandschutzrechtlichen Mindeststandards als Übergangslösung im Interesse einer Verlängerung der Mietverträge prüfen und umsetzen. Im Jahre 2016 hat die Stadt Frankfurt wie erwähnt bereits sechs Hochbunker von der BImA erworben, von denen fünf grundsätzlich für eine dem Bunker im Marbachweg vergleichbare Nutzung in Betracht kommen. Diese Bunker haben jedoch vergleichbare bauliche Gegebenheiten und werden daher aus Brandschutzgründen aktuell nur als Lagerraum genutzt. Aus Sicht des Magistrats könnte es zielführender sein, einen dieser fünf im Bestand befindlichen Bunker zu ertüchtigen und als Ersatzstandort für die Proberäume anzubieten, als einen weiteren Bunker mit gleicher Problematik zu erwerben. Das für die Verwaltung dieser Bunker zuständige Amt für Bau und Immobilien prüft derzeit die Umnutzung eines dieser Bunker als Ersatzstandort für die Musikgruppen. Unabhängig davon hat das Kulturamt die Trägervereine der in den 1990er-Jahren erworbenen Bunker kurzfristig um Prüfung gebeten, ob in ihren Bunkern Untermieter bereit sind, Räume mit Bands oder einzelnen Musikerinnen und Musikern aus dem Bunker am Marbachweg zu teilen. Musikerinnen und Musikern aus dem Marbachweg-Bunker wurden Adressen und Kontaktdaten der Musikbunkerträgervereine zur Verfügung gestellt, denn wir kennen die Untervermieter nicht. Meine Damen und Herren, die Situation, in die die Musikerinnen und Musiker durch die kurzfristige Kündigung gebracht worden sind, ist durchaus äußerst misslich und tut mir persönlich auch sehr leid. Sie können sicher sein, dass meine Kollegin Sylvia Weber und ich alles in den Handlungsmöglichkeiten der Stadt Liegende dafür tun werden, eine tragfähige Lösung zu finden. Vielen Dank!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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