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Das letztinstanzliche „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichtes stellt klar, dass auf Honorarbasis bezahlte Lehrkräf

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts könnte die Freiberuflichkeit von Lehrkräften in Frankfurt gefährden, was zu einem Mangel an Lehrkräften und einem Rückgang der Kursangebote führen könnte. Die Stadtverwaltung muss die Auswirkungen des Urteils auf die Bildungseinrichtungen und die damit verbundenen Kosten evaluieren.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Das letztinstanzliche "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichtes stellt klar, dass auf Honorarbasis bezahlte Lehrkräfte oftmals den Status abhängig Beschäftigter haben, so sie weisungsgebunden und in Abläufe integriert sind. Bei Anwendung des Urteils wird es zu Lehrkräftemangel, dem Wegfall von Angeboten und hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Betroffen sind etwa Musikschulen, Sprachschulen und VHSen sowie Veranstalter von politischen Bildungsformaten, Integrationskursen und Auftragsmaßnahmen der Agentur für Arbeit.

Ich frage den Magistrat:

Welche Frankfurter Bildungseinrichtungen sind vom "Herrenberg-Urteil" betroffen, und wie werden die administrativen, wirtschaftlichen und personellen Folgen abgefangen?

Antwort des Magistrats

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit nicht abstrakt für bestimmte Berufs- und Tätigkeitsbilder vorzunehmen sei. Es ist daher möglich, dass ein und derselbe Beruf - je nach konkreter Ausgestaltung in der gelebten Praxis - entweder als abhängige Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Aufgrund des Urteils ist nun davon auszugehen, dass bislang freiberufliche tätige Lehrkräfte, die bei einem Bildungsträger eingesetzt werden, im Einzelfall nicht mehr als "selbstständig" betrachtet werden.

Das Herrenberg-Urteil trifft die Weiterbildungslandschaft in allen Bereichen: von der allgemeinen und kulturellen Bildung in Volkshochschulen und Musikschulen bis hin zu freien Trägern der beruflichen oder sprachlichen Qualifizierung, beispielsweise von Auftragsmaßnahmen der Agentur für Arbeit oder Integrations- beziehungsweise berufssprachlichen Kursen im Auftrag des BAMF. Als städtischer Eigenbetrieb ist in Frankfurt die Volkshochschule mit fast 1.000 Kursleitenden betroffen, zudem zahlreiche freie Träger in den genannten Bereichen. Die Musikschule Frankfurt sowie das Dr. Hoch'sche Konservatorium haben im Rahmen von Betriebsvereinbarungen geregelte fest angestellte Lehrkräfte und entsprechen daher den Anforderungen des Herrenberg-Urteils.

Aus Sicht der VHS und zahlreicher freier Weiterbildungsträger ist der Erhalt der Freiberuflichkeit nach heutigen Aussagen der Honorarkräfte ein hohes Gut, an dem viele Kursleitende auch zukünftig festhalten möchten. Die Perspektive einer Festanstellung würde in der Konsequenz die Aufgabe der Lehrtätigkeit von einigen heutigen Kursleitenden bedeuten, was zu einer Reduzierung der Kursangebote führt. Mit Wegfall der Freiberuflichkeit und Entscheidung für eine abhängige Beschäftigung würden zukünftig zusätzliche Kosten für administrative Prozesse im Rahmen der Personalverwaltung sowie Mehraufwendungen für Personalkosten auf Grund von Einstellung der ehemaligen Honorarkräfte entstehen. Diese Kosten, und auch etwaige Sozialversicherungsnachzahlungen, könnten bei der VHS nicht aus Eigenmitteln finanziert werden. Eine Kompensation der deutlich gestiegenen Kosten für die betroffenen freien Frankfurter Träger im Weiterbildungsbereich wird kaum möglich sein.

Allerdings kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend abgeschätzt werden, ob das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts die genannten Auswirkungen auf die Weiterbildungslandschaft in Frankfurt haben wird. Derzeit befinden sich auf bundespolitischer Ebene die Spitzen der Sozialverwaltung in einem inhaltlichen Findungsprozess. Bis zum 15. Oktober 2024 ist durch das BMAS mit den zuständigen Akteuren ein Moratorium ausgehandelt worden. In vier Arbeitsgruppen des BMAS sollen die Möglichkeiten mit dem Ziel ausgelotet werden, dass freiberufliche Tätigkeiten weiterhin ermöglicht werden sollen. Einzelfallprüfungen der Deutschen Rentenversicherung zur Statusfeststellung sollen bis dahin ausgesetzt werden. Ein weiteres Vorgehen der Stadtverwaltung im Benehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Hessen sowie eine Beurteilung der Folgen des Urteils wird daher voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2024 möglich sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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