Da das am 01.04.2024 in Kraft getretene Bundesgesetz der Ampel-Koalition bezüglich der Cannabislegalisierung auf verschi
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes zur Cannabislegalisierung auf die Ordnungsbehörde in Frankfurt am Main. Es wird erfragt, wie viele zusätzliche Stellen benötigt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Der Magistrat kann derzeit keine konkreten Angaben machen, da die Umsetzung des Gesetzes noch in der Planungsphase ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Da das am 01.04.2024 in Kraft getretene Bundesgesetz der Ampel-Koalition bezüglich der Cannabislegalisierung auf verschiedenen staatlichen Ebenen zu erheblichem organisatorischen sowie finanziellen Aufwand führt, frage ich den Magistrat:
Wie viele zusätzliche Stellen sind bei der Ordnungsbehörde zu schaffen, um den Anforderungen des Cannabisgesetzes hinsichtlich der Kontrolle des Besitzes und des Konsums von Cannabis durch Erwachsene und Jugendliche privat und in der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen und welche Personal- und Sachkosten entstehen dadurch?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen zur Frage der zusätzlich benötigten Stellen und der daraus resultierenden Personalkosten machen.
Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erfolgt in Hessen über drei Verordnungen sowie den Bußgeldkatalog, welche bereits in Kraft getreten sind. Seitens des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurden den Kommunen Unterstützungsleistungen in Form von - noch zu erarbeitenden - Checklisten und einem engen kollegialen Austausch angeboten. Der Hessische Städtetag hat sich dahingehend deutlich positioniert, dass diese Unterstützungsleistungen nicht ausreichen und einen vollständigen Kostenausgleich vom Land gefordert. Zudem hat er deutlich gemacht, dass den Kommunen die erforderlichen personellen Ressourcen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben fehlen. Die Einschätzung, dass der entstehende Aufwand mittels Gebührenerhebung zu kompensieren sei, wird nicht geteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.