Im Bereich der neuen Altstadt bestehen seit Längerem Unstimmigkeiten bezüglich der Nutzung der öffentlichen Flächen für
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Nutzung öffentlicher Flächen für die Außengastronomie im Dom-Römer-Areal und die bestehenden Regelungen dazu. Es wird erwartet, dass die Einhaltung der Regelungen durch die Eigentümergemeinschaft und den Magistrat überwacht wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Im Bereich der neuen Altstadt bestehen seit Längerem Unstimmigkeiten bezüglich der Nutzung der öffentlichen Flächen für die Außengastronomie. Ich frage den Magistrat: Welche Regelungen - Satzung, weitere Vereinbarungen beziehungsweise Verträge - gelten bezüglich der Nutzung dieser Flächen, und wie wird die Einhaltung der Regelungen überwacht?
Antwort des Magistrats
Die Widmung der öffentlichen Flächen im Bereich des Erbbaurechts des Dom-Römer-Areals ist noch nicht erfolgt. Die Verkehrsflächen des Dom-Römer-Areals stehen im Teileigentum aller Teilerbbauberechtigten des Areals. Bis zur vorgesehenen öffentlichen Widmung obliegt die Verwaltung der Flächen daher der Eigentümergemeinschaft bestehend aus rund 100 Teilerbbauberechtigten. Diese haben die DomRömer GmbH mit der Übernahme der Hausverwaltertätigkeit beauftragt. Die öffentliche Nutzung der Flächen ist bis zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main abgesichert, die im Gegenzug die Verkehrssicherung sowie die Straßenreinigung übernimmt. Die Vergabe von Gestattungs- oder Sondernutzungserlaubnissen ist nicht als Gegenleistung für diese Dienstbarkeit vereinbart, sodass diese Aufgabe weiterhin bei der Teileigentümergemeinschaft liegt. Das Amt für Bau und Immobilien, ABI, hat vor diesem Hintergrund keine Gestattungs- oder Sondernutzungsverträge für die Außengastronomie im Dom-Römer-Areal abgeschlossen. Nach Auskunft der DomRömer GmbH haben auch die Teileigentümer beziehungsweise die Verwaltung keine entsprechenden Verträge geschlossen, sodass davon auszugehen ist, dass die Nutzung der Außenflächen bis zur öffentlichen Widmung ohne vertragliche Grundlage erfolgt. Die Bauherrin hat ein Brandschutzkonzept von einem privaten Sachverständigenbüro erstellen lassen, das Teil der Baugenehmigung und demzufolge zu beachten ist. Die Überwachung der Regelungen dieses Konzepts obliegt dem Magistrat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.