Der Masterplan Mobilität wurde zwar 2023 vorgestellt, aber bisher nicht der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfas
Zusammenfassung
Der Masterplan Mobilität soll die zukünftige Verkehrsinfrastruktur und das Mobilitätsangebot in Frankfurt am Main gestalten. Die Stadtverordnetenversammlung muss diesen Plan legitimieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel umgesetzt werden können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Der Masterplan Mobilität wurde zwar 2023 vorgestellt, aber bisher nicht der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nun ist zu lesen, dass der Plan weiterentwickelt werden und am 01.07.2024 eine Umsetzungs- und Evaluationsphase begonnen haben soll. Da der Plan die Weichen für das Mobilitätsangebot und die Verkehrsinfrastruktur der nächsten Jahre stellen soll, ist eine Legitimation durch die Stadtverordnetenversammlung zwingend erforderlich. Andernfalls setzt sich das Verkehrsdezernat dem Vorwurf aus, wieder einmal am Parlament vorbei zu handeln und dieses vor vollendete Tatsachen zu stellen. Ich frage den Magistrat, warum der Masterplan noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt wurde und wann das geschehen soll.
Antwort des Magistrats
Nachdem der Masterplan Mobilität nach Abschluss des Erarbeitungsprozesses im Frühjahr 2023 fertiggestellt und veröffentlicht werden konnte, hat das Mobilitätsdezernat den Entwurf einer Vorlage erarbeitet, mit der die Stadtverordnetenversammlung gebeten werden soll, sowohl den Masterplan Mobilität als auch das als fachliche Teilstrategie hierzu erarbeitete Logistikkonzept Frankfurt zu beschließen.
Der Abstimmungsprozess zu diesem Entwurf konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Der öffentlich zugängliche Masterplan Mobilität war aber gleichwohl Gegenstand der parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung: Auf Grundlage des Antrags NR 908 Klimastadt Frankfurt hat die Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024 mit § 4688, Ziffer XI. beschlossen, dass das im Masterplan formulierte Ziel, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 57 Prozent in 2018 auf 47 Prozent bis spätestens 2035 zu reduzieren, als Mindestziel zu begreifen ist und alle im Masterplan empfohlenen Maßnahmen so schnell wie möglich auf Umsetzbarkeit geprüft und im positiven Fall weiterverfolgt werden sollen.
Die Beschlussziffern XII. bis XVI. konkretisieren diese Zielsetzung über ein breites Themenspektrum, mit dem sowohl fördernde Ansätze im Bereich der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und der Aufwertung des öffentlichen Raums als auch restriktive Ansätze im Bereich des motorisierten Individualverkehrs adressiert werden. Bedauerlicherweise bleiben die Aspekte des unter Beteiligung zahlreicher Wirtschaftsakteure erarbeiteten Logistikkonzeptes in diesem Beschluss ungenannt, so dass allein zu diesem für die Gewährleistung des notwendigen Wirtschaftsverkehrs wichtigen strategischen Baustein noch der Rückhalt eines parlamentarischen Beschlusses aussteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.