In einem defacto-Beitrag vom 27. April 2020 wurde die Intransparenz des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe scharf k
Zusammenfassung
Die Frage befasst sich mit den hohen Kosten von 4.600 Euro für die Unterbringung einer Familie durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe. Der Magistrat erklärt, dass dieser Fall nicht mit dem Wohnheim für alleinstehende Männer in Verbindung steht und verweist auf frühere Berichte über die Herausforderungen bei der Unterbringung von wohnungslosen Menschen.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In einem defacto-Beitrag vom 27. April 2020 wurde die Intransparenz des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe scharf kritisiert. Der Verein vermittelt und vermietet seit 27 Jahren Unterkünfte für wohnungslose Menschen. In dem Beitrag wurde ein Fall angesprochen, bei dem 4.600 Euro pro Monat für die Unterbringung einer Familie gezahlt wurden. Ich frage den Magistrat: Wie erklärt sich der Magistrat diesen horrenden Betrag für eine beengte Unterkunft?
Antwort des Magistrats
Der genannte Beitrag befasste sich mit der Wohnsituation in einem Wohnheim für alleinstehende Männer. Es ging um die Regulierung eines Versicherungsschadens - resultierend aus einem Brand auf dem Nachbargrundstück, der Beschädigungen verursacht hatte - und um die Kosten der Unterbringung. Es kam ebenfalls eine Person zu Wort, die von einer Familie sprach, deren Unterbringung Kosten von monatlich 4.600 Euro verursacht. Dieser Fall steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Wohnheim für alleinstehende Männer. Weitere konkrete Auskünfte sind nicht möglich, weil weder der Name der Familie noch die Unterkunft benannt wurden. Zu den Umständen und Herausforderungen bei der Unterbringung von Menschen ohne Wohnung in Zeiten des Wohnungsmangels hat der Magistrat immer wieder umfänglich berichtet. Zuletzt in den Berichten B 53/19, B 195/19, B 387/19 und im Vortrag M 42/19.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.