Die Nutzung des ÄPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, "Erschleichen von Leistungen", nor
Zusammenfassung
In Frankfurt am Main wird die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein diskutiert. Der Magistrat wurde gefragt, wie viele Strafanträge nach § 265a StGB in den Jahren 2021 bis 2023 gestellt wurden und wie viele Verurteilungen daraus resultierten. Die Antwort zeigt, dass die Anzahl der Strafanträge in den letzten Jahren gestiegen ist, jedoch keine Informationen über die Verurteilungen vorliegen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, "Erschleichen von Leistungen", normiert. In insgesamt zehn Städten wurde das Fahren ohne Fahrschein dennoch entkriminalisiert und auch der Bundesjustizminister hat das Vorhaben schon angekündigt. In Frankfurt liegt ein Antrag dazu seit Monaten zum Prüfen und Berichten beim Magistrat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Strafanträge nach § 265a StGB, "Erschleichen von Leistungen", bei der Beförderung durch ein Verkehrsmittel haben die vier Frankfurter Busbetriebe, beauftragt durch traffiQ und unterteilt in die Jahre 2021, 2022 und 2023, gestellt, und wie viele Strafverfahren beziehungsweise rechtskräftige Verurteilungen resultierten daraus?
Antwort des Magistrats
Der Fahrausweisprüfdienst für den Bereich Bus ist zentral durch die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ organisiert. Seit dem Jahr 2023 ist nach einem öffentlichen Vergabeverfahren ein externer Dienstleister mit der Durchführung des Prüfdienstes auf den städtischen Buslinien betraut.
Die Gesamtzahl der gestellten Strafanträge nach § 265a StGB für den Bereich Bus lag in 2021 bei 267, in 2022 bei 486 und 2023 bei 469 Fällen.
Da die Polizei nicht in jedem Fall eine Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens an den Dienstleister für die Fahrausweisprüfung gibt, kann zu der Anzahl aus den oben genannten Strafanzeigen resultierender rechtskräftiger Verurteilungen keine Aussage getroffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.