Der Presse war zu entnehmen, dass gegen die im Ernst Strüngmann Institut stattfindenden Tierversuche zum wiederholten Ma
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Tierversuche am Ernst Strüngmann Institut und die Vorwürfe bezüglich unzureichender Bedingungen. Der Magistrat hat keine Informationen über die durchgeführten Versuche, da die Genehmigungen ausschließlich über das Regierungspräsidium Darmstadt laufen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Der Presse war zu entnehmen, dass gegen die im Ernst Strüngmann Institut stattfindenden Tierversuche zum wiederholten Mal Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet wurde. Die Vorwürfe erstrecken sich von zu wenig und zu gering qualifiziertem Personal bis hin zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie den Verdacht auf Tierquälerei. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über die Zustände am Ernst Strüngmann Institut und welche Kontrollpflichten/-möglichkeiten besitzt die Stadt Frankfurt gegenüber Institutionen, die auf Frankfurter Stadtgebiet Tierversuche durchführen?
Antwort des Magistrats
Die Genehmigungen für Tierversuche laufen ausschließlich über das Regierungspräsidium, RP, Darmstadt. Daher erhält die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main keinerlei Informationen darüber, welche Versuche vom ESI beantragt und durchgeführt wurden oder werden und wie diese ablaufen.
Seit der Änderung der Zuständigkeit im Jahr 2015 bezüglich des tierschutzrechtlichen Aspekts der Tierhaltung hat die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main keine Zuständigkeiten mehr in diesem Bereich. Diese Zuständigkeit ist ebenfalls im Jahr 2015 auf das RP Darmstadt übergegangen.
Seitens der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main bestehen daher aus der tierschutzrechtlichen sowie aus dem Tierseuchenrecht keinerlei Kontrollpflichten oder -möglichkeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Juli 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.