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Gerade Frankfurt könnte wohl wie kaum eine andere Stadt sehr gut von mehr E-Mobilität profitieren. Aktuell kritisieren F

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Genehmigungsprozesse für E-Lademöglichkeiten zu beschleunigen, um die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum zu fördern. Dies ist notwendig, da aktuell viele Anträge abgelehnt werden und die Stadt von mehr E-Mobilität profitieren könnte.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Gerade Frankfurt könnte wohl wie kaum eine andere Stadt sehr gut von mehr E-Mobilität profitieren. Aktuell kritisieren Firmen, die in Frankfurt im öffentlichen Raum Ladesäulen aufstellen wollen, dass die dazu notwendigen Baugenehmigungen häufig nicht erteilt werden. Damit in Frankfurt endlich mehr Ladesäulen zur Verfügung stehen, ist es notwendig, dass der Magistrat an einem Strang zieht. Ich frage den Magistrat: Aus welchen Gründen und wie viele aller bis Ende des ersten Quartals 2020 beantragten Baugenehmigungen für E-Lademöglichkeiten wurden abgelehnt?

Antwort des Magistrats

Für die Errichtung einer Ladesäule im öffentlichen Raum müssen privatwirtschaftliche Investoren eine Sondernutzung bei der Stadt Frankfurt am Main beantragen. Dazu wird ein Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und dem Investor abgeschlossen. Um die zügige Umsetzung von Investitionen in Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde im Herbst 2019 der "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" - MB 00971 vom 20.09.2019, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4859 vom 07.11.2019 - durch die Wirtschaftsförderung in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Ämtern erarbeitet. Der Leitfaden - für Investoren - ermöglicht das Aufstellen von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen eines "Open Market"-Modells und soll den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main fördern. Mit der Vorlage des Elektromobilitätskonzeptes durch den Magistrat wurde eine Bedarfsanalyse an öffentlicher Ladeinfrastruktur auf Stadtteilebene vorgelegt, die für potenzielle Ladeinfrastrukturinvestoren eine sehr gute Basis für Standortentscheidungen bildet. Im Zuge aktueller Antragsverfahren von Ladeinfrastrukturbetreibern hat sich allerdings gezeigt, dass trotz des Beschlusses des Leitfadens sowie des Elektromobilitätskonzepts weiterhin konkurrierende planerische Vorgaben die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum erschweren. So werden immer wieder Argumente entgegengebracht, ob Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum oder im halböffentlichen Bereich/in Parkhäusern erfolgen sollte. Außerdem bestehen Bedenken, dass die Ladeinfrastruktur das Stadtbild negativ beeinflussen könnte und der motorisierte Individualverkehr - MIV/elektrisch - durch die Errichtung der Ladesäulen gefördert würde. Um Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse in der Verwaltung zu beschleunigen, bedarf es analog anderer deutscher Großstädte eines zentralen städtischen Ladeinfrastruktur-Beauftragten, der die ämterübergreifende Abstimmung der Gestattungsverträge koordiniert. Für die Antragsbearbeitung von Ladestandorten im öffentlichen Raum - Gestattungsverträge, Trassen- und Aufbruchsgenehmigungen - fehlt es derzeit auch an freien Personalkapazitäten. Die Firma Allego hatte ursprünglich geplant, ab 2019 bis zu 280 Normalladesäulen - geringe Ladeleistung/Dauer sechs bis acht Stunden - und 80 Schnellladesäulen - hohe Ladeleistung/Dauer 0.5h bis 80 Prozent der Batteriekapazität - in Frankfurt am Main zu errichten. Nachdem bis Anfang 2020 keine der zehn angefragten Standorte für Schnellladesäulen im Rahmen des E-Taxiprojektes realisiert werden konnte, informierte Allego im März 2020 über seine strategische Neuausrichtung und seinen Rückzug aus dem E-Taxi-Projekt beziehungsweise dem Ladeinfrastruktur-Aufbau im öffentlichen Raum. Die Mainova plant ebenfalls die weitere Errichtung von Schnellladesäulen im Stadtgebiet. Die Standorte wurden im Herbst 2019 beantragt. Bisher ist auch hier keine Gestattung eines Standortes erfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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