Im Zuge der Presseberichterstattung über Personalprobleme im Amt für Bau und Immobilien wurde berichtet, dass aus dem Am
Zusammenfassung
Der Magistrat hat klargestellt, dass es keine Bestrebungen gibt, die Zuständigkeiten des Amtes für Bau und Immobilien zu ändern. Die bestehende Organisationsstruktur hat sich bewährt und ist zukunftsträchtig. Die Herausforderungen im Bereich der personellen Ressourcen und der Optimierung des Hochbau- und Liegenschaftsmanagements werden weiterhin angegangen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Im Zuge der Presseberichterstattung über Personalprobleme im Amt für Bau und Immobilien wurde berichtet, dass aus dem Amt heraus der derzeitige Zuschnitt des Amtes mit der Bündelung einer ganzen Reihe von Aufgaben infrage gestellt wird. Ich frage daher den Magistrat: Gibt es seitens des Magistrats tatsächlich Bestrebungen, an den Zuständigkeiten für das Amt für Bau und Immobilien Änderungen vorzunehmen?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Jan Schneider: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrter Herr Dr. Römer, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das mit der Maske ist noch etwas gewöhnungsbedürftig. Es gibt seitens des Magistrats keine Bestrebungen, die Zuständigkeiten des Amtes für Bau und Immobilien, kurz ABI, zu ändern. Die Arbeitsweise des Amtes hat sich seit der Gründung zum 01.11.2017 bewährt. Die neue Organisationsstruktur ist grundsätzlich zukunftsträchtig. Rollen und Prozesse werden und wurden bereits neu aufgesetzt und die Schnittstellen kontinuierlich verbessert. Fehlende personelle Ressourcen, zum Beispiel durch nicht besetzte Stellen und Fluktuation, sind nach wie vor Herausforderungen, die es im ABI zu meistern gilt. Die Optimierung des städtischen Hochbau- und Liegenschaftsmanagements war nötig geworden, um dem stetigen Bevölkerungswachstum der Stadt und den damit einhergehenden Herausforderungen zukünftig gerecht werden zu können. Der steigende Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen, die Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte an Schulen, Gebäude im Liegenschaftsbereich sowie die Instandhaltung der städtischen Gebäude und deren wirtschaftlicher Betrieb erfordern ein intelligentes Flächenmanagement, ein professionelles Projektmanagement und eine qualifizierte Instandhaltungsplanung. Die Stadt Frankfurt am Main ist deshalb auf ein leistungsfähiges Amt für Bau und Immobilien angewiesen. Die 2017 vorgenommene Bündelung der baulich-technischen und immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen aus dem Liegenschaftsamt, dem Hochbauamt und Teilen des Stadtschulamtes trägt heute ganz entscheidend dazu bei, das Immobilienvermögen im Schul- und Verwaltungsbereich erfolgreich zu verwalten und zu betreiben. Mit dem Amt für Bau und Immobilien gibt es heute eine Einheit, die für alle städtischen Bedarfsträger als der eine zentrale Ansprechpartner in Bau- und Immobilienfragen fungiert. Daneben ist mit der Zusammenführung der baufachlich-technischen und immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen an einer Stelle in der Stadtverwaltung die Grundlage für ein ganzheitliches, über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ausgerichtetes Handeln in der Konzeption, der Planung, dem Bau und schließlich in der Bewirtschaftung sichergestellt. Daran halten wir fest.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.