In einem Zeitungsbericht der FAZ vom 02.04.2020 wird von einem Immobilieninvestor berichtet, der Liegenschaften des Stad
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Richtlinien beschlossen, um öffentlich geförderte Wohnungen, die aus der Bindung fallen, weiterhin für berechtigte Haushalte zu sichern. Gespräche mit Eigentümern werden geführt, um Belegungsrechte zu verlängern und Zuschüsse anzubieten. Dies soll dazu beitragen, die Sozialwohnungen im Ostend zu erhalten.
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Neues zu Seehofstraße per E-MailFrage an den Magistrat
In einem Zeitungsbericht der FAZ vom 02.04.2020 wird von einem Immobilieninvestor berichtet, der Liegenschaften des Stadtschulamtes besitzt. Es wurde eine hohe Summe als Vertragsstrafe festgelegt, sollte die Stadt früher aus dem Mietvertrag austreten. Mutmaßlich derselbe Investor hält 257 Sozialwohnungen im Ostend, die Ende des Jahres aus der Bindung fallen sollen. Es wurde bereits eine Mieterhöhung für Januar angekündigt. Deshalb frage ich den Magistrat: Welche weiteren Gebäude des öffentlichen Lebens - neben dem Stadtschulamt - besitzt dieser Investor, und zieht Mike Josef aufgrund der bisherigen Erfahrungen eine weitreichendere Maßnahme zum Erhalt der Sozialwohnungen im Ostend in Betracht als Gespräche?
Antwort des Magistrats
Um öffentlich geförderte Wohnungen, die absehbar aus der Bindung fallen, auch weiterhin für die berechtigten Haushalte sichern zu können, hat die Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019 "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" beschlossen, Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126. Insbesondere die Einführung von Zuschüssen macht das Programm nun wesentlich attraktiver. Zudem ermöglicht die neue Richtlinie den Erwerb neuer Belegrechte für ganze Siedlungen und nicht mehr nur für einzelne Wohnungen. Auf dieser Grundlage können und werden nun Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern betroffener Objekte geführt. Ihnen werden dabei als Gegenleistung für die Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung Geldleistungen in Form von Zuschüssen angeboten. Mehr als solche Gespräche zu führen ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Eigentümer können von der Stadt Frankfurt nicht zur Inanspruchnahme verpflichtet werden. Die Vereinbarung von Belegrechten für 1.000 Wohnungen am Ben-Gurion-Ring Ende letzten Jahres zeigt, dass solche konkreten und teilweise auch langwierigen Gespräche sehr zielführend und erfolgsversprechend geführt werden können und ein adäquates Mittel der Politik sind. Die Stadt Frankfurt am Main mietet neben dem Gebäude in der Seehofstraße/Gerbermühlstraße aktuell vier weitere Liegenschaften desselben Eigentümers vorwiegend für den Zweck der Unterbringung städtischer Verwaltungen an; in einem Fall als Untermieterin. Der Magistrat ist davon überzeugt, dass die Kopplung miteinander in keinerlei Sachzusammenhang stehenden Vorgängen, wie hier die Anmietung von Gebäuden einerseits und die Verlängerung der Bindungsfristen geförderter Wohnungen andererseits, nicht zielführend ist. Liegenschaftsmanagement und Wohnungsbauförderung sind nicht nur in verschiedenen Dezernaten angesiedelt, sondern haben auch tatsächlich nichts miteinander zu tun.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.