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Im Februar 2021 gab es Hochwasser und Rekordpegelstände hessischer Flüsse. Im Juli 2021 erlebten wir in Nordrhein-Westfa

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat umfassende Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Frankfurt ergriffen, um die Stadt auf zukünftige Starkregen- und Hochwasserereignisse vorzubereiten. Dazu gehören bauliche Maßnahmen, regelmäßige Überprüfungen der Gewässer und die Erstellung von Starkregengefahrenkarten. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürger*innen zu erhöhen und Überflutungen zu vermeiden.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Februar 2021 gab es Hochwasser und Rekordpegelstände hessischer Flüsse. Im Juli 2021 erlebten wir in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine der schlimmsten Hochwasserkatastrophen der jüngeren Geschichte. Auch in Frankfurt gibt es zahlreiche Gewässer, die aufgrund ihrer Nähe zu Wohnbebauung bei Hochwasser für die Menschen bedrohlich werden könnten und in der Vergangenheit auch immer wieder zu entsprechenden Ereignissen mit all ihren Folgen führten. Ich frage den Magistrat: Welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz hat der Magistrat in den vergangenen Jahren unternommen, und wie stellt sich die Stadt Frankfurt für kommende Starkregen- und Hochwasserereignisse präventiv auf?

Antwort des Magistrats

Hochwasserschutz ist eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung. Hieran sind vor allem die Branddirektion, die Stadtentwässerung und das Umweltamt maßgebend beteiligt. Letztlich sind aber alle städtischen Stellen sowohl bei Planung und Realisierung als auch beim Schutz bestehender Objekte in der Verantwortung, den Hochwasserschutz mitzudenken. Die Branddirektion ist zuständig für die Gefahrenabwehr im Hochwasserfall. Für den operativen Einsatz der Feuerwehr bei einem Mainhochwasser existiert ein Sonderschutzplan. Die Feuerwehr ist personell so aufgestellt, am Main den Schutz vor einem Hochwasser mit einer statischen Wahrscheinlichkeit von 25 Jahren zu beherrschen. Die Stadtentwässerung Frankfurt, SEF, ist für die Gewässerunterhaltung der Fließgewässer zuständig. Nur beim Main ist das Wasser- und Schifffahrtsamt verantwortlich. Die SEF überprüft regelmäßig die Gewässerbetten. Treibgut, Ablagerungen sowie starker Bewuchs im Abflussquerschnitt werden entfernt. Eine Rufbereitschaft der SEF steht bereit und ist in der Lage, bei kritischen Witterungssituationen Sofortmaßnahmen zu ergreifen. An besonders gefährdeten Gewässerabschnitten wie zum Beispiel am Liederbach in der Ortslage von Unterliederbach werden Gutachter beauftragt, die unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Gebäude und andere Bauwerke auf Standsicherheitsgefahren in Augenschein zu nehmen. Die Fundamente von Brücken werden im Rahmen der Brückenprüfungen laufend kontrolliert. Weiterhin werden durch bauliche Maßnahmen laufend bekannte Gefahrenpunkte beseitigt. So wurde zum Beispiel die Rechenanlage, die sich vor dem verrohrten Abschnitt des Steinbachs am Praunheimer Weg befindet, grundlegend erweitert. Durch diese Umgestaltung und Erweiterung des Rechens wird die Verrohrung vor Verstopfungen geschützt. Verbunden mit einer automatischen Fernüberwachung können Überflutungen jetzt weitgehend vermieden werden. An fast allen Gewässern im Stadtgebiet sind gesetzliche Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnungen festgesetzt. Dies sind diejenigen Flächen, die statistisch einmal in 100 Jahren durch Hochwasser überflutet werden. Das Land Hessen verantwortet zudem die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementplanung mit Ermittlung sogenannter Risikogebiete. Das Umweltamt und hier die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde ist in Bezug auf Hochwasserschutz vorrangig für wasserrechtliche Genehmigungen und Wasserschauen sowie für Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren für Vorhaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zuständig. Bei Letzteren sind Um-/Neubau nur im Ausnahmefall zulässig. Insbesondere darf kein Retentionsraum verloren gehen und das Vorhaben ist hochwasserangepasst auszuführen. Nähere Erläuterungen zum Hochwasserschutz finden sich in Veröffentlichungen des Umweltamts: Broschüre "Gefahr durch Hochwasser Sorgen Sie vor!" und "Hochwasser - was tun?" mit getrennten Flyern für die Gewässer Main, Nidda, Luderbach, Liederbach, Sulzbach, Westerbach, Urselbach, Eschbach und Erlenbach. Des Weiteren existieren für Main, Nidda, Liederbach und Erlenbach Hochwassermeldeordnungen. Diese dienen vorrangig behördeninternen Zwecken wie vor allem der Informationsweitergabe. Unabhängig davon ist auch beim Hochwasserschutz die Eigenvorsorge besonders wichtig. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die allgemeine Sorgfaltspflicht dahingehend, dass jede Person verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Für Frankfurt gilt, dass bei Main und Nidda aufgrund der eher langfristigen Entwicklung von Hochwasserereignissen in der Regel eine gute und sichere Vorhersage machbar ist. Bei den Bächen im Stadtgebiet ist dies aufgrund der durch Starkregenereignisse möglichen schnellen Entstehung und der kurzen Laufzeiten der Hochwasserwellen dagegen nicht möglich. Was die Starkregenvorsorge angeht, so wurden die vom Umweltamt beauftragten Starkregengefahrenkarten inzwischen fertiggestellt und den in der Stadtverwaltung mit dem Thema befassten Ämtern und Betrieben zur Verfügung gestellt. Die Karten sollen auch auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt für alle Bürger*innen frei verfügbar veröffentlicht werden. Die Starkregengefahrenkarten bilden die Grundlage für die Abschätzung der Überflutungsgefahr durch Starkregen im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. Damit sind sie ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikovorsorge vor Überflutungen und zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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