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2006 wurde mit dem Bau eines chinesischen Hotels auf dem heutigen DFB-Campus begonnen. Seit Langem zögert sich die Ferti

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main hat auf die Ausübung des Heimfalls verzichtet und plant nicht, das Grundstück des chinesischen Hotels zu erwerben. Es wird die Möglichkeit eines Schulbaus auf diesem Grundstück in Betracht gezogen, jedoch gibt es erhebliche finanzielle und vertragliche Risiken, die eine Umsetzung erschweren.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

2006 wurde mit dem Bau eines chinesischen Hotels auf dem heutigen DFB-Campus begonnen. Seit Langem zögert sich die Fertigstellung hinaus. Trotz nicht eingehaltener Fristen hat die Stadt Frankfurt auf die Ausübung des sogenannten Heimfalls verzichtet und plant auch jetzt nicht, das Grundstück zu erwerben.

Ich frage den Magistrat:

Welche Gründe würden für und welche gegen einen Schulbau auf dem Grundstück des chinesischen Hotels sprechen?

Antwort des Magistrats

Wie bereits in der letzten Fragestunde erläutert, hätte die Stadt Frankfurt am Main beim Heimfall die grundbuchlich gesicherten Belastungen übernehmen müssen. Diese belaufen sich auf circa 16 Millionen Euro Grundschulden und sind teilweise auch für die Huarong Group selbst - Erbbauberechtigte - eingetragen. Für diese hätte die Stadt Frankfurt am Main die Abzahlung der Kredite sicherstellen müssen.

Bei der Ausübung des Heimfalls hätte die Stadt Frankfurt am Main laut Erbbaurechtsvertrag keine Entschädigung für die aufstehenden Gebäude zahlen müssen. Es bestand ein Prozessrisiko, ob diese Vereinbarung einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hätte. Die Höhe der Entschädigungszahlung für die aufstehenden Gebäude ist daher in den 16 Millionen Euro noch nicht enthalten.

Das Gebäude ist für die Anforderungen chinesischer Reisender konzipiert und wird von chinesischen Fachkräften gebaut. Der Ausführungsstandard stellt daher neben den bauordnungsrechtlich geregelten Standards ein Risiko für die Anschlussverwertung dar. Wie hoch der Umbauaufwand einzuschätzen ist, konnte nicht kalkuliert werden.

Da der Heimfall nicht innerhalb der zweijährigen Frist nach dem Erbbaurechtsgesetz ausgeübt wurde, ist die Frist zur Ausübung abgelaufen. Insofern wäre zur Umnutzung als Schule zunächst ein freihändiger Erwerb notwendig. Dies setzt Verkaufsbereitschaft und einen Vertragspartner voraus, mit dem man Verhandlungen führen kann. Die Huarong Group ist für den Magistrat schwer zu erreichen. Sollte ein Verkauf in Betracht kommen, wäre auch hier zu prüfen, wie hoch die Kosten alleine für den Erwerb wären. Ob ein Umbau möglich oder ein Abriss nötig wäre, kann ohne vertiefte Prüfung nicht eingeschätzt werden, die Baukosten müssten dann ebenfalls beziffert werden.

Das Vorhaben ist insofern zu abstrakt, um dezidiert das Für und Wider abwägen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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