In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669, führt der Magistrat aus, dass das „Grünflächenamt [...] als E
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Gebäude "Burgenlandweg 10" aufgrund seines Zustands derzeit nicht vermietet werden kann. Um eine Wiederherstellung für Wohnzwecke zu ermöglichen, sind erhebliche Investitionen erforderlich, deren Wirtschaftlichkeit noch geprüft werden muss.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669, führt der Magistrat aus, dass das "Grünflächenamt [...] als Eigentümer des Gebäudes mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Besichtigung des Gebäudes vorgenommen [hat]. Aktuell hat das ABI eine Bestandsaufnahme und eine Kostenschätzung über ein externes Büro beauftragt. Diese Aufstellung ist dem Magistrat zum Jahresende 2023 avisiert worden. Auf Grundlage dieser Daten kann im nächsten Jahr eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Gebäudes getroffen werden."
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Entscheidung hat der Magistrat über die zukünftige Nutzung des Gebäudes "Burgenlandweg 10" getroffen?
Antwort des Magistrats
Aufgrund des Gebäudezustandes ist eine Vermietung aktuell nicht möglich. Um es wieder zu Wohnzwecken nutzen zu können, ist ein Aufwand von mehreren Hunderttausend Euro erforderlich. Es ist zu prüfen, ob dies wirtschaftlich gerechtfertigt ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.