Bei der letzten Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Stadt Frankfurt gab es keine Mitarbeitenden, welche si
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die fehlende Kandidatur zur Jugend- und Auszubildendenvertretung in Frankfurt. Der Magistrat erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Gründe für die fehlenden Wahlvorschläge sowie die Maßnahmen zur Förderung der Kandidatur.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Bei der letzten Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung der Stadt Frankfurt gab es keine Mitarbeitenden, welche sich zur Wahl auf stellen ließen.
Ich frage den Magistrat:
Welche Ursachen sieht der Magistrat hierfür, und wie will er diesen entgegenwirken?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote,
meine Damen und Herren!
Die Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, JAV, ist gesetzlich vorgesehen, allerdings erfordert dies, dass entsprechende Wahlvorschläge eingereicht werden. Andernfalls besteht kein Errichtungszwang - die Bildung einer JAV kann in diesen Fällen also weder von der Dienststelle noch vom Personalrat oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft erzwungen werden.
Der Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen innerhalb einer vorgegebenen Frist erfolgt durch ein Wahlausschreiben, das durch den vom zuständigen Personalrat gebildeten Wahlvorstand in der Dienststelle bekanntgegeben und ausgehängt wird und in welchem auch die Modalitäten zur Wahl aufgeführt sind. Der Dienststelle selbst kommt in diesem Zusammenhang keine Funktion zu.
Im Vorfeld der diesjährigen Wahlen wurde sowohl für die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung, GJAV, als auch für die JAV der Stammdienststelle um Interessierte beziehungsweise Kandidat:innen geworben. Trotz dieser Bemühungen und des Setzens einer Nachfrist sind keine Wahlvorschläge für die JAV Stammdienststelle bei dem Wahlvorstand eingegangen, was auch aus Sicht der Dienststelle zu bedauern ist. Anders verhielt es sich in Bezug auf die GJAV, die gewählt wurde. Letztlich ist es eine freiwillige Entscheidung der jugendlichen oder in Ausbildung befindlichen Beschäftigten, sich zur Wahl dieser Vertretungen aufstellen zu lassen.
Bei der JAV handelt es sich um eine zusätzliche Vertretung für die spezifischen Belange der jugendlichen sowie der in Ausbildung befindlichen Beschäftigten, um in der Personalratsarbeit deren besondere Interessen einzubringen und sich für deren Berücksichtigung einzusetzen. Sie ist dabei ein nicht eigenständiges Organ der Personalvertretung. Ihre Aufgaben sind überwachender und beratender Art im Verhältnis zum Personalrat, aber nicht unmittelbar zur Dienststellenleitung. Die Beteiligungsrechte werden auch für die jugendlichen und in Ausbildung befindlichen Beschäftigten allein durch den Personalrat wahrgenommen.
Infolge der geschilderten Umstände ist die Ausgangssituation nach den Personalratswahlen 2024 nun, dass die Belange der jugendlichen sowie in Ausbildung befindlichen Beschäftigten bei der Stadt Frankfurt am Main, wie schon wiederholt in den letzten Wahlperioden auch, stadtweit durch den Gesamtpersonalrat sowie die bei diesem gebildete GJAV und im Bereich der Stammdienststelle durch den Personalrat Stammdienststelle vertreten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.