Bund und Länder haben am 15. April beschlossen, dass für vulnerable Gruppen - denkbar sind hier Drogenabhängige, Obdachl
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat Maßnahmen zur Unterstützung vulnerabler Gruppen während der Covid-19-Pandemie ergriffen. Dazu gehören spezielle Schutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen sowie die Bereitstellung von Unterkünften für Drogenabhängige und Obdachlose. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und den betroffenen Personen Sicherheit und Unterstützung zu bieten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Bund und Länder haben am 15. April beschlossen, dass für vulnerable Gruppen - denkbar sind hier Drogenabhängige, Obdachlose und Geflüchtete - und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, ohne dass entsprechende Regularien zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen. Für die einzelnen Einrichtungen sollen unter Hinzuziehung externen Sachverstands spezifische Konzepte entwickelt werden. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Stand der Umsetzung für die einzelnen Betroffenengruppen und in den entsprechenden Einrichtungen in Frankfurt?
Antwort des Magistrats
Das Gesundheitsamt hat bereits früh mit sozialen Verbänden und Trägern Kontakt aufgenommen, die besonders vulnerable Gruppen wie Drogenabhängige oder Wohnsitzlose betreuen. Sofern ein akuter Unterstützungsbedarf gemeldet wurde, hat der Magistrat die notwendige Hilfe möglichst rasch umgesetzt. So wurde unter medizinischer Einschätzung persönliche Schutzausrüstung an Träger im Gesundheits- und Sozialbereich ausgegeben, um sowohl Personal als auch Klienten zu schützen. Besondere, auf die Einrichtung angepasste Schutzmaßnahmen und Konzepte wurden und werden nach Beratung des Gesundheitsamtes umgesetzt, bei Bedarf erfolgt eine ausführliche Hygieneberatung. Zur Umsetzung wurde für soziale Einrichtungen ein eigenes Team mit Erreichbarkeit am Gesundheitsamt etabliert. Die Sucht- und Drogenberatungsstellen arbeiten in vollem Umfang weiter. Allerdings ist Face to Face-Beratung derzeit nur in Ausnahmefällen und im Freien möglich, stattdessen erfolgen Kontakte und Beratungen über Telefon, E-Mail und Chat. Auch die niedrigschwelligen Drogenhilfeeinrichtungen halten ihre Angebote aufrecht. Es wurden größtenteils Plexiglasscheiben installiert, Konsum- und Aufenthaltsplätze reduziert, um die Abstandsregeln einzuhalten. An Mitarbeitende und, soweit verfügbar, an die Klientel werden Mund-Nasen-Bedeckungen ausgegeben, um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen. Für Drogenhilfeeinrichtungen mit und ohne Übernachtungsmöglichkeiten stehen bei konkreten Anlässen, zum Beispiel bei Verdachtsfällen in Einrichtungen oder bei positiv getesteten Mitarbeiter*innen oder Klient*innen, Testmöglichkeiten zur Verfügung. Damit soll eine rasche Ausbreitung in Einrichtungen möglichst verhindert und Verunsicherungen in den Teams und in der Einrichtung entgegengewirkt werden. Inzwischen ist eine Liegenschaft mit rund 30 Zimmern, die als Einzel- und Doppelzimmer genutzt werden können, in der Nähe des Hauptbahnhofs gefunden worden, in der drogenabhängige Covid-19-Verdachtsfälle und positiv getestete Menschen untergebracht und betreut werden können. Drogenabhängige obdachlose Menschen können dort - soweit keine stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus notwendig ist - eine Bleibe finden, in der auch Substitution und psychosoziale Betreuung gewährleistet sind. Seit dem 06.04.2020 steht für Geflüchtete und Wohnungslose, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als Verdachtsfälle identifiziert sind, eine temporäre Unterkunft im Stadtteil Gallus zur Verfügung. Es können bis zu 50 Personen untergebracht werden, aktuell sind fünf Zimmer - drei Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer - in der Belegung. Die Planungen für die Unterbringung von obdachlosen, gegebenenfalls chronisch mehrfach abhängigen Menschen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet sind oder in Quarantäne müssen, sind abgeschlossen und gehen in Kürze in die Realisierung. Der Standort ist im Frankfurter Osten, dort können bis zu 30 Personen untergebracht werden. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, wird auf die Empfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration "Prävention und Management von Covid-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für den öffentlichen Gesundheitsdienst", Stand 14.04.2020, und das "Schutzkonzept für Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. April 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.