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Die Karnevalveranstaltungen des Sindlinger Karnevalvereins sind gern und gut besuchte Termine über den Stadtteil Sindlin

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Sindlinger Karnevalverein benötigt eine größere Veranstaltungsfläche, da der Raum im Bürgerhaus zu klein ist und hohe Mietkosten verursacht. Die Tennishalle könnte eine kostengünstige Alternative bieten, jedoch erfüllt sie nicht die baurechtlichen Anforderungen für Veranstaltungen.

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Frage an den Magistrat

Die Karnevalveranstaltungen des Sindlinger Karnevalvereins sind gern und gut besuchte Termine über den Stadtteil Sindlingen heraus. Der Raum im "Bürgerhaus" ist viel zu klein, und der private Vermieter bietet, anders als die Saalbau, Vereinen keine Ermäßigung für Veranstaltungen an, sodass hier hohe Mietkosten anfallen und nicht alle Interessierten Eintrittskarten erwerben können. Die Sindlinger Tennishalle, die das Sportamt Anfang des Jahres vom Sindlinger Tennisclub übernommen hat, ist größer und könnte auch von weiteren Vereinen gegen eine günstige Miete genutzt werden. Daher frage ich den Magistrat: Kann die Tennishalle auch dem Karnevalverein Sindlingen für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden?

Antwort des Magistrats

Die Tennishalle steht vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer. In der Halle befindet sich lediglich ein Spielfeld und keine Sanitär- und Nebenräume. Die Halle ist als Tennishalle genehmigt. Für die Durchführung von Veranstaltungen ist eine Baugenehmigung als Versammlungsstätte notwendig. Es ist davon auszugehen, dass die in die Jahre gekommene Tennishalle nicht die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Veranstaltungen erfüllt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. April 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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