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Im Informationsystem planAS sind Bebauungspläne oder Baulücken auf einen Blick beziehungsweise auf einen Klick abrufbar.

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Darstellung von Ausgleichsflächen im Planungssystem planAS, um zu verhindern, dass diese versehentlich beplant und versiegelt werden. Der Magistrat erklärt, dass die Aufnahme dieser Flächen nicht Teil des Systems ist, da sie bereits zentral erfasst und überwacht werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Informationsystem planAS sind Bebauungspläne oder Baulücken auf einen Blick beziehungsweise auf einen Klick abrufbar. Aktuell rächt sich, dass so viele Flächen versiegelt wurden und der Boden kein Wasser mehr aufnehmen kann. Ganze Flächen stehen unter Wasser oder werden mit Geröll zerstört.

Ich frage den Magistrat:

Wäre es nicht eine gute Sache, auch die so wichtigen Ausgleichsflächen in planAS auf einen Klick darzustellen, damit diese nicht aus Versehen doch beplant und dann versiegelt werden?

Antwort des Magistrats

Das Planungsauskunftssystem planAS ist ein Fachportal für das verbindliche Planungsrecht und stellt alle rechtsverbindlichen und im Verfahren befindlichen Satzungen nach BauGB und HBO der Stadt Frankfurt am Main bereit. Die Aufnahme aller Ausgleichsflächen im Frankfurter Stadtgebiet als eigenes Fachthema entspricht nicht der Aufgabe des Planungsauskunftssystems.

Ausgleichsflächen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen verbindlich festgesetzt werden, und auch alle sonstigen Ausgleichsflächen werden zentral vom Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main erfasst und im Bedarfsfall überwacht. Diese Daten stehen allen planenden und am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Ämter zur Verfügung, sodass sichergestellt ist, dass diese nicht aus Versehen beplant oder versiegelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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