Taxis und Mietwagen stehen in harter Konkurrenz um die Beförderung von Fahrgästen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeid
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Kontrolle der Rückkehrpflicht von Mietwagenbetreibern, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Taxis zu vermeiden. Es wird vorgeschlagen, dass die Stadtpolizei und die Landespolizei regelmäßige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Taxis und Mietwagen stehen in harter Konkurrenz um die Beförderung von Fahrgästen. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten sich alle Beteiligten an die für sie geltenden gesetzlichen und sonstigen Regelungen halten. Die Betreiber von Mietwagen missachten dabei häufig ihre Pflicht, nach dem Ende einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren - § 49 (4) Personenbeförderungsgesetz. Stattdessen werden sofort wieder neue Fahrgäste aufgenommen. Damit verschaffen sich Mietwagenbetreiber einen unlauteren Vorteil gegenüber Taxis, die als Bestandteil des ÖPNV zahlreichen Beschränkungen unterworfen sind. Ich frage den Magistrat: Wie kontrolliert der Magistrat die Rückkehrpflicht der Mietwagen?
Antwort des Magistrats
Mietwagenbetreiber dürfen auch während der Fahrt - ohne Rückkehrpflicht - Folgeaufträge annehmen, wenn diese am Betriebssitz eingegangen sind. Die Kontrollen obliegen der Stadtpolizei sowie der Landespolizei, welche regelmäßig durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.