In Frankfurt existieren 1.712 Lizenzen für Taxis. Dem standen bereits im Mai 2023 1.781 Lizenzen für den Mietwagenverkeh
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Mietwagenlizenzen in Frankfurt und das Missverhältnis zu den Taxilizenzen. Der Magistrat plant derzeit keine Begrenzung der Mietwagenlizenzen, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies nicht vorsehen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
In Frankfurt existieren 1.712 Lizenzen für Taxis. Dem standen bereits im Mai 2023 1.781 Lizenzen für den Mietwagenverkehr gemäß § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes gegenüber - Tendenz steigend. Das Taxigewerbe spricht mittlerweile von einem Missverhältnis zwischen der Zahl der Taxi- und der Zahl der Mietwagenlizenzen, zumal offensichtlich auch viele Fahrzeuge ohne Lizenzen per App vermittelte Mietwagenverkehre durchführen. Ich frage daher den Magistrat, ob es beabsichtigt ist, die Zahl der Mietwagenlizenzen zu begrenzen beziehungsweise bereits vergebene Lizenzen nach deren Auslaufen nicht zu verlängern.
Antwort des Magistrats
Eine Begrenzung von Mietwagenkonzessionen ist derzeit nicht geplant. Gemäß § 49 Absatz 4, Satz 6 Personenbeförderungsgesetz, PBefG, kann in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.
Es ist nicht bekannt, wie hoch der Anteil von App-vermittelten Fahrten in Frankfurt ist.
Das PBefG sieht eine Verlängerung von Mietwagenkonzessionen nicht vor. Neuanträge können bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht abgelehnt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.