Bei Straßenbaumaßnahmen werden alle möglichen Versorger, die Leitungen, Kanäle oder Ähnliches im Boden verlegt haben kön
Zusammenfassung
Die Frage zielt darauf ab, ob bei Straßenbaumaßnahmen auch anliegende Wohnungsbaugesellschaften und Wohneigentümergemeinschaften kontaktiert werden können. Dies könnte dazu beitragen, dass Verlegearbeiten besser koordiniert werden und unnötige Straßenaufbrüche vermieden werden. Der Magistrat antwortet, dass dies nicht der Fall ist, da die Versorgungsunternehmen bereits im Vorfeld informiert werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Bei Straßenbaumaßnahmen werden alle möglichen Versorger, die Leitungen, Kanäle oder Ähnliches im Boden verlegt haben könnten, abgefragt, ob sie ebenfalls Sanierungs- oder Verlegungsarbeiten planen und möglichst zeitgleich umsetzen wollen. Damit werden unnötige aufeinanderfolgende Baumaßnahmen und Kosten größtenteils vermieden. Trotz allem kommt es vor, dass wegen Verlegearbeiten zum Beispiel für dezentrale Wärmenetze von Wohnungsbaugesellschaften eine Straße kurz darauf wieder aufgerissen wird. Ich frage den Magistrat: Können bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen anliegende Wohnungsbaugesellschaften und Wohneigentümergemeinschaften auch angefragt werden?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat kontaktiert anliegende Eigentümer nur dann, wenn Auswirkungen durch Straßenbaumaßnahmen erkannt werden.
Generell nimmt der Magistrat bei Straßenbaumaßnahmen eine Abfrage bei den Versorgungsunternehmen vor. Eine zusätzliche Abfrage bei privaten Wohnungsbaugesellschaften und Wohneigentümergemeinschaften geschieht nicht, da die Versorgungsunternehmen - und somit die Trassenbetreiber - in der Regel bereits im Vorfeld entsprechende Anfragen und Anträge für den Netzausbau integrieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.