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Im Zusammenhang mit dem Roger-Waters-Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat der Magistrat letztes Jahr angekünd

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat prüft die Voraussetzungen für eine Widmung öffentlicher Einrichtungen in Frankfurt im Kontext des Roger-Waters-Beschlusses. Ziel ist es, die Belegung und Vergabe dieser Räume rechtssicher zu gestalten und die Meinungs- sowie Kunstfreiheit zu wahren.

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Frage an den Magistrat

Im Zusammenhang mit dem Roger- Waters-Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat der Magistrat letztes Jahr angekündigt, die Voraussetzungen für eine Widmung öffentlicher Einrichtungen der Stadt - oder solchen, an denen die Stadt beteiligt ist - zu prüfen.

Ich frage daher den Magistrat:

Hat der Magistrat die Voraussetzungen und eine mögliche Ausgestaltung einer solchen Widmung geprüft, oder wurden dahin gehend bereits konkrete Maßnahmen ergriffen?

Antwort des Magistrats

Die Belegung und Vergabe öffentlicher Veranstaltungsräume muss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts folgen und sich an sachlichen Gründen orientieren. Ein Anspruch auf Zugang ergibt sich aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und der Selbstbindung der Verwaltung. Meinungs- und Kunstfreiheit genießen besonderen Schutz, und Einschränkungen müssen hohen Hürden genügen. Ein sachlicher Grund für die Verweigerung könnte beispielsweise eine strafrechtlich relevante Handlung des Vertragspartners sein.

Die Kanzlei Schalast hat im Auftrag der Messe Frankfurt GmbH ein internes Gutachten erstellt, das eine Neuausrichtung der Widmung zum Gegenstand hat. Auf Seite der Stadt Frankfurt hat der Beteiligungsdezernent Dr. Bergerhoff die weitere Abstimmung zu einer möglichen satzungsrechtlichen Widmung der Festhalle übernommen.

Erkenntnisse zum Stand analoger Verfahren bei anderen öffentlichen Einrichtungen der Stadt liegen dem Magistrat nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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