Die Stadt Frankfurt hat als erste Einzelstadt die Europäische Gleichstellungscharta des RGRE von 2006 unterzeichnet und
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat die Europäische Gleichstellungscharta von 2006 unterzeichnet und fragt, ob die neue Fassung von 2022 ebenfalls unterschrieben wurde. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine neue Unterzeichnung, da das Bekenntnis zur Charta weiterhin besteht.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt hat als erste Einzelstadt die Europäische Gleichstellungscharta des RGRE von 2006 unterzeichnet und hat sich zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen verpflichtet. 2022 wurde die Charta wesentlich überarbeitet und ergänzt und muss daher erneut unterschrieben werden.
Ich frage den Magistrat:
Hat die Stadt Frankfurt die neue Fassung von 2022 ebenfalls unterschrieben, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Magistrats
Frankfurt hat die Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene 2012 unterzeichnet. Das Bekenntnis zur Charta bleibt für Kommunen die die Charta bereits unterzeichnet haben auch nach der Veröffentlichung der neuen Version weiterbestehen. Aufgrund dessen sieht der Magistrat bisher keine Veranlassung für eine neue Unterzeichnung.
Die neue Version der Charta enthält eine redaktionelle und sprachliche Überarbeitung des ursprünglichen Textes, die Lesbarkeit wurde verbessert, ein intersektionaler Ansatz und inklusive Sprache wurden integriert.
Darüber hinaus wurden neue Artikel hinzugefügt, die sich auf neue Themen, wie unter anderem nachhaltige Entwicklung, Cybergewalt, digitale Inklusion, sexuelle und reproduktive Gesundheit beziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.