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Seit 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder u

Vorlagentyp: F
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Frage vom 13.11.2015, F 2477 Seit

  1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in K raft. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen hat die neue Gesetzeslage konkret für die Situation von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Triantafillidou, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig, es gibt ein neues Gesetz mit einem etwas sperrigen Namen, das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Es ist zum
  2. November dieses Jahres in Kraft getreten. Damit wird bundeseinheitlich ein neues Verfahren zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer, wie sie nunmehr auch heißen, also der UMA, eingeführt. Das bedeutet, dass in der Regel die Verteilung der jungen Menschen innerhalb von vier Wochen nach der vorläufigen Inobhutnahme des Jugendamtes durchzuführen ist. Es gibt einen sehr straffen Zeitplan, an den sich alle zu halten haben und hoffentlich auch alle halten werden. Konkret bedeutet das für die jungen Menschen, die nach dem
  3. November zu uns hier nach Frankfurt gekommen sind und angeben, dass sie minderjährig sind, dass zunächst durch das Jugend- und Sozialamt eine Alterseinschätzung durchgeführt wird. Daran schließt sich dann im Falle der Feststellung der Minderjährigkeit die vorläufige Inobhutnahme an. Erwachsene werden, wie bisher auch, weiterhin von der Polizei in eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen verbracht. Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme prüft dann das Jugend- und Sozialamt innerhalb von sieben Tagen, ob durch das Verteilungsverfahren das Kindeswohl gefährdet sein könnte, ob sich also Verwandte des Jugendlichen im In- oder Ausland aufhalten, ob das Kindeswohl eine Inobhutnahme mit Geschwisterkindern erforderlich macht, die vielleicht schon hier sind oder zusammengeführt oder zusammen an einen neuen Ort geführt werden können. Das Ganze erfolgt in Kooperation mit dem Frankfurter Gesundheitsamt, eine geübte und erfolgreiche Kooperation mit meiner Kollegin Stadträtin Heilig. Hier wird geprüft, ob der Gesundheitszustand des Jugendlichen einer Verteilung eventuell entgegenstehen könnte. Ist dann eine Verlegung möglich, wird der Jugendliche dazu beim Regierungspräsidenten in Darmstadt angemeldet. Das Regierungspräsidium Darmstadt wendet sich dann innerhalb von drei Werktagen an das Bundesverwaltungsamt. Dieses benennt innerhalb von zwei Tagen ein Bundesland, in das der Jugendliche verlegt werden kann. Alles andere erfolgt dann nach jeweiligem Landesrecht. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt wird dann informiert und organisiert die Übergabe an das künftig zuständige Jugendamt. Für den Fall, dass der Jugendliche aus den vorhin genannten Gründen nicht verlegt werden kann, weil zum Beispiel eine Familienzusammenführung anzubahnen ist oder der Gesundheitszustand des jungen Menschen einer Verlegung im Wege steht, bleibt der junge Mensch bei uns in Obhut in Frankfurt am Main, in der Obhut des Jugend- und Sozialamtes. Je nachdem, was sich dann herausstellt, wie sich die Dinge entwickeln werden, muss eventuell ein Vormund hier in Frankfurt vom Gericht bestellt und auch ein Hilfeplan eingeleitet werden. Wenn das der Fall ist, wenn sich abzeichnet, dass zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ein Jugendlicher nicht verlegt werden kann und bei uns hier in Frankfurt wohnen bleibt, wird der Hilfeplan erstellt und der Jugendliche entweder in betreutes Wohnen, in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung der Stadt Frankfurt oder eventuell auch in eine Pflegefamilie vermittelt. So ist der neue Gang. (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön! Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin, Frau Triantafillidou. Bitte! Stadtverordnete Evanthia Triantafillidou, GRÜNE: (Zusatzfrage) Das, was Sie gerade vorgetragen haben, Frau Professor Birkenfeld, bezieht sich auf die jetzt neu Einreisenden. Viele Jugendliche sind aber bereits in Frankfurt und werden offenbar verlegt. Dies sorgt in den Einrichtungen bei den ehrenamtlichen Helfern für Unruhe. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie mit den unbegleiteten Minderjährigen verfahren wird, die vor dem
  4. November nach Frankfurt gekommen sind. Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Frau Stadtverordnete Triantafillidou, es ist tatsächlich richtig, dass sich auch in unserer Stadt nicht gerade wenig Kinder und Jugendliche befinden, die vor dem
  5. November zu uns gereist sind. Allein im September und Oktober kamen 800 junge Menschen zu uns, die in der Tat nach altem Recht ein Clearingverfahren zu durchlaufen haben. Dieses Clearingverfahren hat die Stadt Frankfurt seit Jahren für das Land Hessen durchgeführt und das bedeutete eben, dass sie vom Jugend- und Sozialamt in Obhut genommen worden sind, nach der Alterseinschätzung einen Vormund bekommen haben und dann bis zur Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, in welchem Landkreis oder in welcher Stadt der junge Mensch dann endgültig seine neue Heimat finden wird, bei uns in Frankfurt geblieben sind. Sie können sich sicherlich erinnern, dass ich hier sehr häufig darüber berichtet habe, dass die Landkreise und Kommunen nicht im erforderlichen Maße ihrer Pflicht nachgekommen sind. Das ist auch der Grund dafür, dass sehr viele Kinder und Jugendliche in Frankfurt festgesessen haben und teilweise bis zu einem Jahr bei uns in Frankfurt geblieben sind, obwohl sie verlegungsfähig gewesen wären. Diese Situation spitzte sich in den Sommermonaten dann so zu, dass wir tatsächlich auch mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Schulturnhallen ausweichen mussten. Dort haben wir alles in die Wege geleitet, damit sie sich dennoch wohlfühlen können. Im Vorfeld hatten wir schon ein großes Hostel mit über 200 Übernach-tungsmöglichkeiten bezogen. Das ist eine Situation, die wir uns vor einem Jahr noch gar nicht hätten vorstellen können, genauso wenig wie die Verwendung von Schulturnhallen. Vor der Einführung des neuen Bundesgesetzes hat der hessische Sozialminister Anfang Oktober den betroffenen Städten, in dem Fall Gießen und Frankfurt, die Möglichkeit gegeben, Sonderzuweisungen an die Landkreise in einem vereinfachten Verfahren durchzuführen. Es ist uns dann mit diesen Sonderzuweisungen tatsächlich gelungen, seit Mitte Oktober rund 900 Jugendliche aus Frankfurt zu verlegen. Wie Sie richtig berichtet haben, Frau Triantafillidou, ist das nicht immer auf große Gegenliebe gestoßen, sondern teilweise auf großen Unmut, gerade bei den jungen Menschen, die seit etlichen Monaten, bis zu einem Jahr, bei uns waren, Beziehungen aufgebaut und Freunde gewonnen hatten und eben gerne in der Großstadt geblieben wären. Dazu kommt, dass es auch vielen Betreuern und ehrenamtlichen Helfern, die sich für die jungen Menschen stark gemacht haben, schwerfällt, sich von den Jugendlichen zu trennen. Das ist menschlich alles nachvollziehbar. Ich sehe aber auch gerade die Betreuer in der Verantwortung, mit Weitblick zu agieren und den Lösungsprozess zu unterstützen. Denn ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die meisten unbegleiteten minderjährigen Ausländer hier keine Schule besuchen konnten. Die Schulpflicht beginnt immer erst am neuen Ort mit der Zuweisung. Wir haben in Frankfurt einiges auf den Weg gebracht, um diesen jungen Menschen eine Struktur zu geben, damit sie sich auf ihre Zukunft vorbereiten können. Aber der Schulbesuch einer regulären Schule war meistens nicht möglich gewesen. Nur in Einzelfällen ist es den Betreuern tatsächlich gelungen, einen Schulplatz zu bekommen. Ich führe das deswegen aus, weil ich der Meinung bin, dass dieser Trennungsschmerz, den die Jugendlichen verspüren, durchaus berechtigt ist, aber auch an die Zukunft gedacht werden muss. Die Landkreise in unserem Umfeld können die Jugendlichen gut versorgen. (Beifall) Sie hätten sich im Übrigen seit zwei Jahren darauf vorbereiten können. Denn im Dezember vor gut zwei Jahren habe ich die zuständige Staatssekretärin angerufen und auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Es war genügend Zeit für alle anderen, sich darauf auch vorzubereiten. Nichtsdestotrotz konnten Sie in der Presse lesen, dass einige Jugendliche aus diversen Gründen nach Frankfurt zurückgekehrt sind, teilweise, weil sie vorgetragen haben, nicht genügend Essen bekommen zu haben, dass keine Sozialarbeiter vor Ort waren und sie keine Ansprechpartner vorfinden konnten. Daraufhin kamen sie nach Frankfurt zurück. Das Jugend- und Sozialamt hat diese Jugendlichen sofort wieder in Obhut genommen und sich mit den betreffenden Jugendämtern in Verbindung gesetzt, um die Hintergründe zu erfahren. Besonders markant und pressewirksam war der Fall aus Groß-Umstadt gewesen. Hier hatte uns das zuständige Jugendamt versichert, es sei alles in Ordnung. Die Jugendlichen seien dort in Zwei-Bett-Zimmern untergebracht und bekämen regelmäßig zu essen. Wie aber auch in unseren eigenen Notunterkünften - das muss man an der Stelle noch einmal sagen, wir haben mehrere Hundert Jugendliche in Turnhallen untergebracht - kann nicht jedes Jugendamt sofort den Betreuungsschlüssel von eins zu 1,8 stemmen. Der dortige Träger hat uns erneut versichert, dass er dabei ist, Personal zu gewinnen, wie wir im Übrigen auch. Wir können den Betreuungsschlüssel derzeit in unseren Turnhallen auch nicht einhalten. Die Situation stellt sich dort also genauso dar, als ob diese betroffenen Jugendlichen eben erst im September und Oktober zu uns gekommen wären und dann in einer Schulturnhalle hätten in Obhut genommen werden müssen. Nach der Versicherung, die Groß-Umstadt jetzt noch einmal gegeben hat, haben wir gesagt, wir wollen dem aber dennoch noch einmal nachgehen, weil mich auch zahlreiche Briefe und Anrufe erreicht haben. Ich habe dafür Sorge getragen, dass das Sozialministerium, das hier als übergeordnete Behörde zuständig ist, über den Vorgang informiert worden ist. Frankfurter Amtsvormünder sind nämlich nur noch in ganz wenigen Fällen für die Jugendlichen zuständig, aber auch diese haben um Ortstermine gebeten, um sich für ihr Mündel ganz speziell davon zu überzeugen, dass in Groß-Umstadt den jungen Menschen alles angediehen wird, was für ein gesundes Aufwachsen notwendig ist. Ich denke, die Dinge werden sich auch in diesem Fall klären. Aber für mich steht völlig außer Frage, dass die Verlegung an sich nicht infrage gestellt werden darf. Die Verlegung ist notwendig. Ich bin fest davon überzeugt, sobald wir mit unseren Minderjährigen aus unseren Turnhallen draußen sind, können wir auch wieder Jugendhilfestandards einhalten. Genauso wird es unseren Partnern in den Landkreisen gehen, denn auch die Mitarbeiter der Jugendämter in den Landkreisen und in den anderen Kommunen sind verantwortungsbewusste Menschen, die die jungen Menschen im Blick haben. Es ist für uns alle ziemlich hart gewesen in den letzten vier Wochen. Wir haben 900 Jugendliche verlegen können, bekommen aber über 200 jede Woche neu in Frankfurt dazu. Das ist eine harte Zeit. Aber ich denke, jeder arbeitet mit seinem besten Fachwissen und mit dem größtmöglichen Einsatz. Ich kenne eigentlich nur Fälle, in denen Betreuer und Sozialarbeiter weit mehr arbeiten, als sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind. Darüber sollte man nachdenken, wie stark auch diese Menschen belastet sind. Wir sollten uns gegenseitig unterstützen und nicht die Jugendlichen gegenseitig immer wieder vor die Tür fahren. Das wäre kein gutes Verfahren. Wir wünschen den Jugendlichen auch in ihrer neuen Heimat alles Gute. (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Danke schön, Frau Stadträtin! Eine zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Schenk. Bitte schön! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, Ihre doch sehr ausführlichen Erläuterungen legen nahe, dass das neue Gesetz sehr komplex in seiner Ausführung ist. Von den völlig unverständlich jetzt wieder UMAs genannten UMFs wird jetzt mehr Eigenverantwortung erwartet beziehungsweise wird von ihren Betreuern mehr Dynamik verlangt. Können Sie jetzt schon absehen, ob die neue gesetzliche Regelung eher zu einer Vereinfachung in der städtischen Verwaltung führen wird oder ob es die gesamten Abläufe eher noch langwieriger, komplexer und schwieriger gestaltet, was meine Vermutung ist? Vielen Dank! Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Herr Schenk, da kann ich Ihnen Ihre Sorge nehmen. Das Verfahren ist terminlich so durchgestylt, dass es innerhalb von vier Wochen abgeschlossen ist. Für jeden Beteiligten gibt es eine ganz bestimmte Frist. Es erleichtert uns auch die Arbeit an sich in Frankfurt, denn wir müssen nicht mehr für alle erst einmal Amtsvormünder finden. Sie müssen sich einmal die Zahl veranschaulichen: Wenn man in der Woche 200 Minderjährige in Obhut nimmt, dann sind das im ganzen Jahr über 10.
  6. Wir haben jetzt auch wieder die Möglichkeit, dass sich unsere Amtsvormünder weniger Fällen zuwenden müssen, nämlich nur denjenigen, die eben auch hier in Frankfurt bleiben. Die anderen bekommen von uns keinen Amtsvormund mehr gestellt, sondern werden innerhalb von vier Wochen in dem neuen Bundesland - so wie es momentan aussieht, gibt es offensichtlich Bundesländer, die ihren Verpflichtungen noch weniger nachgekommen sind, als unsere umliegenden Landkreise - ihrem neuen Bestimmungsort übergeben. Ich glaube, dass das Verfahren insofern entlastend ist. Ich denke auch, dass wir uns in den letzten Wochen im Bereich des Jugend- und Sozialamts noch einmal personell und organisatorisch ganz anders aufstellen konnten. Darüber hinaus ist das, was vor einem halben Jahr in Angriff genommen worden ist, nämlich neue Pflegefamilien in Frankfurt zu finden, tatsächlich auf fruchtbaren Boden gestoßen. Es war jahrelang schwierig, Pflegefamilien zu finden. Jetzt hat es bei dem Aufruf, sich um minderjährige unbegleitete Ausländer zu kümmern, erneut geklappt. Heute Abend findet zum Beispiel wieder eine Informationsveranstaltung im Jugend- und Sozialamt statt. Ich bin mir sicher, die wird wieder völlig überlaufen sein. Wir mussten nämlich potenzielle Eltern vertrösten, die wir dann für heute Abend wieder eingeladen haben. Tatsächlich sind aber aus der Veranstaltung im September 53 Familien fest dabei geblieben und haben sich in den letzten Wochen ausbilden lassen. Wir werden dann mit denen, die sich jetzt noch melden, auch noch diese Möglichkeiten erörtern. Ich denke, auch bei dieser Seminarstaffel werden sich am Schluss noch einmal viele Familien bereit erklären. Wir haben tatsächlich auch die ersten Kinder und Jugendlichen in Familien unterbringen können. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2477 Stadtverordnete Evanthia Triantafillidou, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Vorneweg möchte ich mich sehr herzlich bei der Dezernentin für Soziales, Frau Professor Birkenfeld, bedanken, dass sie genau diese Irritation, die bei der Verlegung von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen entstanden ist, aufgenommen hat, darauf reagiert und uns mitgeteilt hat, dass die Vormünder sich die Arbeit machen und die aufnehmenden Jugendämter besuchen, und dass sie dann diese Beschwerden auch ernst genommen haben. Das war auch in der Presse zu lesen. Mich haben E-Mails und Anrufe erreicht, und auch in den Ausschüssen haben wir diese Diskussion geführt. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. (Beifall) Frankfurt hat sehr früh diese Aufgabe übernommen. Zum Gesetz, das seit dem
  7. November gilt: Leider ist inhaltlich in diesem Gesetz trotz langer Beratungen nicht alles gut gelungen. Zum Beispiel die strikte Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel und eine Voranstellung des Kindeswohles ist ein Widerspruch in sich, der nicht wirklich aufzulösen ist. In den vier Wochen, in denen das ankommende Kind oder der Jugendliche von dem zuständigen Jugendamt betreut wird, hat es keinen Vormund. Wünschenswert wäre, wenn eine flexible Regelung möglich gemacht werden würde. Positiv herauszustellen ist die Klarstellung des unmissverständlichen Vorrangs der Kinder- und Jugendhilfe für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer. (Beifall) Hervorzuheben ist aber auch, dass die Handlungsfähigkeit von 16 auf 18 Jahre im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren angehoben worden ist sowie die Stärkung und Fokussierung der UN-Kinderrechtskonven-tion. Jedoch kommt das Gesetz in vielen Punkten dem nicht vollumfänglich nach. So ist zum Beispiel die Überprüfung der Interessen und Bedürfnisse der jungen Flüchtlinge nicht festgeschrieben, und es gibt keine Standards von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten. Es ist auch sicherzustellen, dass die UMAs, soweit möglich, einen unabhängigen Vertreter zur Seite gestellt bekommen, der ihnen den wirksamen Schutz sicherstellt. (Beifall) Unbenommen dessen ist es aber wichtig und absolut notwendig, dass eine gerechte Verteilung auf alle Jugendämter ermöglicht wird, denn das bringt Entspannung und Entlastung vor Ort, ganz besonders, wenn man bedenkt, dass beispielsweise im Jahr 2013, ausgenommen in Baden-Württemberg, drei oder vier Kommunen deutschlandweit 70 Prozent der Inobhutnahmen hatten, und davon war eine Frankfurt. Insofern ist es sehr wichtig, und wer mit den Einrichtungen gesprochen hat, der wusste, wie schwierig es ist, wenn Jugendliche ein Jahr lang ... Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Ihre Redezeit ist zu Ende. Stadtverordnete Evanthia Triantafillidou, GRÜNE: (fortfahrend) Danke schön! (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Ich weiß, es ist gemein, nach drei Minuten abzubrechen, aber wir wollen alle Redner gleich behandeln. Die zweite Wortmeldung kommt von Frau Schubring von der CDU-Fraktion. Bitte! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Wohl kaum jemand hat in den vergangenen Jahren mit so viel Engagement und Herzblut für minderjährige Flüchtlinge gekämpft wie unsere Sozialdezernentin, nicht nur für die der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge, sondern auch für die, die im Clearingverfahren über längere Zeit hier Gast waren. (Beifall) Gleichzeitig, und auch das haben wir über die letzten zwei Jahre verfolgt, hat sie immer wieder darauf hingewiesen, dass eine große Anzahl dieser jungen Menschen eigentlich an die umliegenden Landkreise abgegeben beziehungsweise verteilt werden müsse, und dass man sich dort zum Teil aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lage gesehen hat, diese jungen Menschen aufzunehmen. Das hat nun zu einer Situation geführt, die wir alle gerne vermieden hätten, die sich aber, nachdem die Sozialdezernentin leider mit ihren Appellen kein Gehör gefunden hat, so nicht hat vermeiden lassen, nämlich dass die jungen Menschen jetzt in einem relativ schnellen Verfahren auf die umliegenden Landkreise verteilt werden mussten. Wenn man sich die Geschichte dieser jungen Menschen vorstellt, die geflohen sind und die eine Entwurzelung hinter sich haben, ist es nachzuvollziehen, dass es für viele von ihnen kein leichter Schritt ist, nun in eine andere Gemeinde zu kommen und sich noch einmal verabschieden zu müssen. Dennoch denke ich, dass es zu bewältigen ist, und möchte an alle diejenigen appellieren, die an diesem Übergang beteiligt sind, den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, und den jungen Menschen diesen Übergang und diesen Schritt zu erleichtern. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen: Es gab gestern im Vogelsberg eine sehr interessante Veranstaltung des Landes Hessen zum Thema "Wege in den Alltag", wo Initiativen von verschiedenen hessischen Gemeinden vorgestellt wurden. Sie reichten von der Ausbildungsbegleitung bis zur Initiative von Sportvereinen zur Integration von Flüchtlingen. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass die Jugendlichen, wenn sie in die hessischen Gemeinden kommen, dort auf eine Infrastruktur treffen, die auf Zuwanderung eingestellt ist. Trotzdem ist es gut und richtig, und das spricht auch für das große Verantwortungsbewusstsein des Jugendamtes, dass bei den Jugendlichen, die Zweifel, Bedenken und Beschwerden geäußert haben, diesen im Einzelnen nachgegangen wird. Ich möchte noch einmal betonen, dass auch die Jugendämter in den umliegenden Kreisen und Gemeinden mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, die wir in Frankfurt zum Teil schon behoben haben, die zum Teil aber auch in Frankfurt noch nicht ganz den Standards entsprechend gelöst werden können. Um es noch einmal zu betonen: Das alles hätte schon vorher geregelt werden können. Jetzt ist es aber so, und ich bin froh, dass wir es nun mit dem neuen Verfahren ... Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Auch Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau Schubring. Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: (fortfahrend) ... schneller hinkriegen und dass die Last jetzt auf mehrere Schultern verteilt worden ist. Die verschiedenen Schultern können das bewältigen, da bin ich sicher. (Beifall) Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Dr. Renate Wolter-Brandecker: Eine weitere Wortmeldung kommt von Frau Triantafillidou von den GRÜNEN. Bitte! Stadtverordnete Evanthia Triantafillidou, GRÜNE: Bei der Diskussion dürfen wir nicht vergessen, dass es um junge Menschen geht und darum, diesen jungen Menschen eine Chance zu geben. Die Fehler, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, sollten nicht wiederholt werden, um denen, die dauerhaft hierbleiben, dauerhaft eine Integrationsmöglichkeit zu geben. Das gilt insbesondere für die UMAs. Wir müssen ihnen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Jugendhilfe und der Unterstützung und Orientierung bieten. Je früher junge Flüchtlinge Kultur und Arbeitswelt kennenlernen sowie Zugang zu Ausbildung und Arbeit erhalten, desto schneller gelingt ihnen der Übergang in die Selbstständigkeit, und sie können ihr Leben selbst in die Hand nehmen. Das stärkt sie und öffnet ihnen den Weg in die Gesellschaft. Sie leisten ihren Beitrag zu unserer Wertschöpfung und die Gesellschaft eröffnet ihnen die Chancen und die Teilhabe. Darum geht es. (Beifall) Sicherlich können wir auf die Nachbarkommunen schimpfen, die erst Anfang November Fachkräfte gesucht und sich nicht vorbereitet haben. Das hilft aber nicht. Der Aktionsplan, der jetzt vom Land aufgelegt worden ist, gibt viele Chancen, stellt Mittel bereit, es sind eine Milliarde Euro, die im Angebot sind, und da gibt es sehr viele Projekte und Ansätze, ob es die Sprachvermittlung ist oder ob es die Wege in die Arbeitsvermittlung sind. Das ist ein sehr guter Weg, und ich hoffe, dass Frankfurt davon partizipieren wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Evanthia Triantafillidou

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. November 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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