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Die Pläne der Vorzugsvariante, „Variante 1“, für eine Regionaltangente Ost durch BergenEnkheim, haben vor Ort und weit

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Pläne zur Regionaltangente Ost, insbesondere die Vorzugsvariante 1, stoßen auf breite Ablehnung aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Natur. Der Magistrat plant eine Machbarkeitsstudie, um die Risiken und die Förderwürdigkeit der Trassenführung zu bewerten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Pläne der Vorzugsvariante, "Variante 1", für eine Regionaltangente Ost durch Bergen- Enkheim, haben vor Ort und weit darüber hinaus für großen Unmut gesorgt. Viele Bürger, eine Bürgerinitiative und der BUND lehnen dessen Trassenführung ab. Diese Trassenführung hätte eine zerstörerische Wirkung auf das Landschaftsbild und die Natur.

Ich frage den Magistrat:

Behält die genannte Variante, trotz der breiten und scharfen Kritik daran, bei den kommenden Planungen weiterhin den Status als Vorzugsvariante für die Regionaltangente Ost?

Antwort des Magistrats

Mit einer Machbarkeitsstudie wird vor Aufnahme der Planung die grundsätzliche Machbarkeit eines Vorhabens geprüft. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren und die Aussichten auf Förderwürdigkeit des Vorhabens zu bewerten. Dies wird anhand einer oder mehrerer aussichtsreicher Varianten ermittelt.

Im Fall der RTO wurde die Trassenvariante 1 von den beauftragten Experten aus rein verkehrlicher Sicht als Vorzugsvariante bewertet. Dies begründet sich auf den Kriterien Fahrzeit, Erschließungswirkung und technische Anforderungen.

Der Magistrat begrüßt daher den aktuellen Antrag der Koalition NR 954, der eine ausführliche Untersuchung möglicher Varianten der Trassenführung inklusive der Betrachtung des Eingriffs in Naturräume, der erwarteten Lärmemissionen und des baulichen Aufwands zum Gegenstand hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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