Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, normi

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Anzahl der Strafanträge nach § 265a StGB im Frankfurter Nahverkehr zu ermitteln. Dies geschieht im Kontext der Diskussion über die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein. Das erwartete Ergebnis ist eine transparente Darstellung der Strafverfolgung in diesem Bereich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein ist als Straftatbestand in § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, normiert. In insgesamt zehn Städten wurde das Fahren ohne Fahrschein dennoch entkriminalisiert und auch der Bundesjustizminister hat das Vorhaben schon angekündigt. In Frankfurt liegt ein Antrag dazu seit Monaten zum Prüfen und Berichten beim Magistrat.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Strafanträge nach § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen bei der Beförderung durch ein Verkehrsmittel, hat die VGF, unterteilt in die Jahre 2021, 2022 und 2023, gestellt, und wie viele Strafverfahren beziehungsweise rechtskräftige Verurteilungen resultierten daraus?

Antwort des Magistrats

Die Gesamtzahl der Strafanzeigen/Strafanträge nach § 265a StGB im Frankfurter Nahverkehr durch die VGF betrug:

2021: 4.286

2022: 3.233

2023: 3.927

Da die Polizei nicht in jedem Fall eine Rückmeldung über den Ausgang des Verfahrens an den Dienstleister für die Fahrausweisprüfung gibt, kann zu der Anzahl aus den oben genannten Strafanzeigen resultierender rechtskräftiger Verurteilungen keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung