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Die Mainova AG hat am 30.08.2023 eine Kapitalerhöhung von einer Milliarde Euro beschlossen, um die geplanten Investition

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Mainova AG plant eine Kapitalerhöhung von einer Milliarde Euro zur Finanzierung von Investitionen in neue Gaskraftwerke, den Ausbau des Stromnetzes und erneuerbare Energien. Die Stadt Frankfurt soll bis zu 750 Millionen Euro aufbringen, um ihren Anteil an der Mainova zu sichern. Dies wird als notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Stadtwerke Frankfurt Holding und zur Sicherstellung der Energieversorgung betrachtet.

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Frage an den Magistrat

Die Mainova AG hat am 30.08.2023 eine Kapitalerhöhung von einer Milliarde Euro beschlossen, um die geplanten Investitionen in neue Gaskraftwerke, den umfangreichen Ausbau des Stromnetzes und in Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien sowie den Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur finanzieren zu können. Um den bisherigen Anteil an der Mainova, den in Höhe von 75,2 Prozent die Stadtwerke Frankfurt Holding, SWFH, hält, weiterhin zu behalten, soll die Stadt gemäß M 28 vom 15.03.2024 Mittel in Höhe von bis zu 750 Millionen Euro aufbringen. Damit sind die Stadtverordneten in Zugzwang. Ich frage den Magistrat: Warum werden die Stadtverordneten erst jetzt um eine Entscheidung gebeten?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dr. Fabricius,

meine Damen und Herren!

Die Mainova AG plant umfangreiche Investitionen, die sich insbesondere auf die weitere Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes sowie auf die Versorgungssicherheit konzentrieren. Das sind wichtige Investitionen in unsere Zukunft und zweifelsohne gut investiertes Geld. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Kapitalbedarf bei der Mainova AG. Zur Deckung der geplanten sukzessiven Stärkung des Eigenkapitals wollen die Gesellschafterinnen Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, SWFH, und Thüga AG mit insgesamt einer Milliarde Euro beitragen. In den zuständigen Gremien wurde und wird die Maßnahme mit ihren komplexen Themenfeldern intensiv und mit der gebotenen Sensibilität behandelt.

Gesellschafterin der Mainova AG ist die SWFH. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mehrfach - zuletzt mit dem Etatantrag E 143 vom 04.05.2022, § 1832 Anlage 14 vom 09.06.2022 - damit beauftragt, die finanzielle Stabilität der SWFH sicherzustellen. Die Kapitalmaßnahme der Mainova AG ist eine der im Zusammenhang mit diesem Auftrag umzusetzenden Maßnahmen, sie trägt erheblich zur Stabilität der SWFH bei. Da es nicht sinnvoll ist, dass die SWFH die anteilige Kapitalerhöhung allein über den Kapitalmarkt refinanziert, soll durch diesen Grundsatzbeschluss die Stadt Frankfurt am Main in die Lage versetzt werden, als mittelbare Gesellschafterin der Mainova AG zu agieren und die SWFH bei Bedarf zu unterstützen; auch als klares Zeichen für und in Richtung Gesellschaften.

Über die Aktivitäten rund um die Stabilisierung der SWFH und insbesondere über die geplante Kapitalmaßnahme der Mainova AG hat der Magistrat zu verschiedenen Gelegenheiten sowohl als Antwort auf mündliche Fragen als auch mittels mündlichen Berichten in unterschiedlichen Ausschüssen berichtet. Formale Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung sind aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt am Main nicht selber Gesellschafterin der Mainova AG ist, nur eingeschränkt nötig.

Um die Transaktion formal abzusichern, sind nun Beschlüsse nötig - diese sind im Vortrag des Magistrats M 28 vom 15.03.2024 und im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 niedergelegt. Diese Beschlüsse stellen damit die Umsetzung eines Auftrags der Stadtverordnetenversammlung auf einem mehrfach diskutierten Weg sicher.

Die Hauptversammlung der Mainova AG hat den Vorstand ermächtigt, das Eigenkapital in einem klar definierten Umfang zu erhöhen. Ob der Vorstand diese Ermächtigung tatsächlich nutzt, bleibt diesem überlassen. Für die Ausübung benötigt er die Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Das genehmigte Kapital kann in mehreren Tranchen genutzt werden; es muss nicht im gesamten Umfang genutzt werden.

Für den Finanzierungsbeitrag der einzelnen Tranchen der Kapitalerhöhung wird dann jeweils eine gesonderte Beschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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