Der Projektentwickler des Alten Polizeipräsidiums meldete im Jahr 2023 Teilinsolvenz an, zunächst ohne Auswirkungen auf
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens des Projektentwicklers des Alten Polizeipräsidiums und die Insolvenz seiner Tochtergesellschaften. Es wird betont, dass die Stadt Frankfurt kein Mitspracherecht im Verfahren hat, jedoch das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter sucht, um die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Ziele weiterhin zu verfolgen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der Projektentwickler des Alten Polizeipräsidiums meldete im Jahr 2023 Teili nsolvenz an, zunächst ohne Auswirkungen auf das Alte Polizeipräsidium. Anfang dieses Jahres meldeten nun auch jene Tochtergesellschaften des Projektentwicklers Insolvenz an, die das Alte Polizeipräsidium betreuen.
Ich frage den Magistrat:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Insolvenzverfahrens, und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, hier selbst für bezahlbaren Wohnraum tätig zu werden?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat am 13.03.2023 einen städtebaulichen Vertrag mit vier Projektgesellschaften der GERCHGROUP für die Projektentwicklung auf den Flächen des alten Polizeipräsidiums geschlossen. Es wurde vereinbart, dass 30 Prozent der rund 400 geplanten Wohnungen gefördert werden müssen. Alle vier Gesellschaften sind mit Bekanntmachung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 02.01.2024 in die Insolvenz gegangen. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde bestellt.
Insgesamt sind bis Jahresanfang 2024 bundesweit mindestens 50 Gesellschaften der GERCHGROUP insolvent gegangen. Bis Mitte April 2024 wurde die Insolvenz von mindestens zehn weiteren Gesellschaften der GERCHGROUP bekannt gemacht.
Die Durchführung des Insolvenzverfahrens obliegt dem Insolvenzverwalter. Die Stadt Frankfurt hat bei diesem Prozess kein Mitspracherecht.
Der Magistrat sucht allerdings das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter, der sich gegenwärtig noch in der Sondierung der Gesamtsituation befindet.
Die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Ziele sollen auch mit den Rechtsnachfolgern umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.