Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Am 04.09.2019 schrieb ein Bürger an Oberbürgermeister Feldmann wegen seiner Sorge um den alten Baumbestand entlang der R

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bürger äußert seine Besorgnis über die Fällung von 80 Bäumen entlang der Rödelheimer Landstraße und kritisiert den Umgang mit Anwohnern. Der Magistrat erklärt, dass die Fällung nicht vorgesehen ist und die meisten Bäume erhalten bleiben sollen, während 137 neue Bäume gepflanzt werden sollen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

Am 04.09.2019 schrieb ein Bürger an Oberbürgermeister Feldmann wegen seiner Sorge um den alten Baumbestand entlang der Rödelheimer Landstraße im Zuge der Neubeplanung. Der Brief, Folge seines Gesprächs mit dem OB auf dem Nachbarschaftsfest Ende August 2019 auf der Schönhofviertelwiese, wurde nie beantwortet. Dagegen erfuhr er Ende Januar aus der Presse, dass entlang der Rödelheimer Landstraße in Kürze 80 gesunde Bäume gefällt werden sollen. Der Bebauungsplan Nr. 834 ist noch nicht beschlossen, die Einwendungen dagegen noch nicht abschließend bearbeitet. Der Bürger ist empört, dass jetzt vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Ich frage den Magistrat: Ist dieses Vorgehen, einschließlich des Umgangs mit dem Anwohner, angemessen?

Antwort des Magistrats

Der in der Frage benannte Bürger hat sich auch bei dem vg. Nachbarschaftsfest an das Planungsdezernat gewandt. Bei den Bäumen entlang der Rödelheimer Landstraße handelt es sich überwiegend um öffentliche Bäume, die in der Verantwortung des Grünflächenamtes liegen. Gemäß Magistratsbeschluss vom 25.10.1971 ist vor der Beseitigung von öffentlichen Grün ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen. Die Fällung von 80 Bäumen entlang der Rödelheimer Landstraße ist nicht vorgesehen. Vielmehr sind nahezu sämtliche Bäume entlang der Rödelheimer Landstraße innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 834 als zu erhaltend festgesetzt. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Bäume, die der künftigen Erschließung des Plangebietes entgegenstehen. Es handelt sich nach derzeitigem Planungsstand um 13 Bäume entlang der Rödelheimer Landstraße und um drei Bäume entlang der Ludwig-Landmann-Straße. Für diese Bäume wird ein Beschluss herbeigeführt werden. Dem Verlust der 16 Bäume steht die Neuanlage von Alleen innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 834 mit voraussichtlich 137 neuen Straßenbäumen entgegen. In der Frage wird kritisiert, dass bereits Baumfällgenehmigungen erteilt wurden, obwohl der Bebauungsplan Nr. 834 "Südlich der Rödelheimer Landstraße" noch nicht beschlossen wurde. Dieser Vorwurf geht allerdings von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus. Denn der geplante Bebauungsplan und die Baumfällungen haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Es handelt sich hier um ein vorhandenes Gewerbegebiet innerhalb des bebauten Bereichs. Die Baumfällungen auf privaten Flächen stehen im Zusammenhang mit dem Abriss eines vorhandenen Gebäudes, das sich in dem - noch - vorhandenen Gewerbegebiet befindet. Der Abriss des Gebäudes wurde von der Bauaufsicht genehmigt. Die Bäume stehen zum größten Teil unmittelbar neben dem Gebäude. Alle Bäume wurden sowohl fachgutachterlich, als auch durch Mitarbeiterinnen des Umweltamtes vor Ort überprüft. Es handelt sich durchgängig um junge bis mittelalte Bäume, die mäßig bis schwer geschädigt sind und zudem aufgrund der Bodenverdichtungen nur geringe Zuwächse aufweisen. Dies bedeutet, es wäre fachlich nicht sinnvoll bzw. unverhältnismäßig gewesen, den insgesamt schlechten Baumbestand während der Abrissphase aufwändig zu erhalten. Aufgrund der vorliegenden Abrissgenehmigung und des mäßigen bis schlechten Zustands der Bäume hat das Umweltamt die Fällgenehmigung für die 85 Bäume auf privaten Flächen erteilt, Genehmigung vom 23.01.2020. Diese Genehmigung wurde mit der Auflage einer Neupflanzung von 85 Bäumen mit einem Stammumfang von 20/25 Zentimetern verknüpft. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 834 soll unter anderem auf Industriebrachen die Entwicklung einer veränderten städtebaulichen Struktur - Wohnen statt Gewerbe, neue Schule und Kitas, in Teilen veränderte Straßenführung - und die Anlage eines 28.000 Quadratmeter großen Parks ermöglichen. Durch Neu- und Nachpflanzungen besteht die Möglichkeit, den Bäumen bessere Entwicklungsperspektiven zu geben, als dies noch im vorhandenen Gewerbegebiet der Fall war. Gerne können Stadtverordnete auch telefonisch sich bei den Fachdezernaten über Sachverhalte und deren Sachstände informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung