Der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt die Aufnahme von Gender-Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk der deutschen
Zusammenfassung
Die Hessische Landesregierung hat beschlossen, Gender-Sonderzeichen in der amtlichen Rechtschreibung abzulehnen, um eine einheitliche Sprache zu wahren. Der Magistrat wird gefragt, wie die Einheitlichkeit der Außendarstellung von Behörden sichergestellt werden kann. Die Antwort betont die Wichtigkeit geschlechtergerechter Sprache und die gesellschaftliche Verantwortung, diese zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt die Aufnahme von Gender-Sonderzeichen in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ab. Zur Wahrung einer einheitlichen und verständlichen Sprache hat die Hessische Landesregierung in einer Dienstanweisung festgelegt, dass unter anderem in der Landesverwaltung verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern nicht mehr verwendet werden.
Ich frage den Magistrat:
Wie soll aus Sicht des Magistrats nunmehr die Einheitlichkeit der schriftlichen Außendarstellung von Landes- und Kommunalbehörden gegenüber dem Bürger sichergestellt werden?
Antwort des Magistrats
Der Rat der deutschen Rechtsschreibung bekräftigte laut eigener Pressemitteilung zu seiner Sitzung im vergangenen Dezember seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll.
Er sieht es als eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe an, die nach dessen Ansicht nicht mit orthografischen Regeln und Änderung der Rechtschreibung gelöst werden kann. So kam er zu dem Schluss, Sonderzeichen im Wortinnern zur Kennzeichnung aller Geschlechteridentitäten in das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht zu empfehlen- nicht aber deren Nutzung zu verbieten.
Weiterhin hat der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Zunahme geschlechtergerechter Schreibung mit Sonderzeichen im Wortinneren vor allem auch für den Hochschulbereich registriert. Für die Schulen eröffnet er eben in dieser Pressemittelung eine "rezeptive Toleranz" als Handlungsoption. Und er würde die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung sei aufgrund des gesellschaftlichen Wandels noch im Fluss.
Durch ein Verbot der Nutzung von Sonderzeichen zur Kenntlichmachung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache versucht der Staat, in diesem Fall die Hessische Landesregierung, jedoch auf diesen Fluss einzuwirken. Ein Eingriff in eben jene gesellschaftliche Veränderung, die sich zu gewissen Teilen bereits vollzogen hat, in anderen Teilen eben noch "im Fluss" ist.
Die hessischen Hochschulen, zuerst die Goethe-Universität, berufen sich auf ihre Wissenschaftsfreiheit und betont die hohe Bedeutung von Sprache als das wichtigste Instrument von Teilhabe. Über Aspekte der Sprache entscheiden sich auch Fragen von Zugehörigkeit und Partizipation - und im Umkehrschluss Ausgrenzung. Die Goethe-Universität stehe für einen geschlechterinklusiven Sprachgebrauch ein, der alle Angehörigen in ihrer Vielfalt adressiert und Diskriminierungen abbaut, so steht es in der kürzlich von der Goethe-Universität veröffentlichten Pressemitteilung zum "Genderverbot" des Landes.
Auch den Medien, wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten muss eine journalistische Freiheit gewährt werden.
Sprache kann Macht- und Herrschaftsverhältnisse verfestigen, sie kann aber auch zu Emanzipation und notwendigen Reformen beitragen sowie demokratische Strukturen fördern und weiterentwickeln.
Gleichzeitig ist es eine Frage des Stils, des solidarischen Miteinanders und des mitmenschlichen Umgangs, dass sich staatlichen Institutionen um eine Sprache bemühen, mit der sich alle Menschen angesprochen und einbezogen fühlen.
In der Frankfurter Stadtverwaltung wurde der Grundstein für diesen Schritt bereits 1990 gelegt. Der Stadtverordnetenbeschluss "Gleichberechtigung auch in der Sprache!" betont ausdrücklich, Frauen in allen städtischen Äußerungen sprachlich erkennbar zu machen. Mit diesem wurde dem "mitgemeint" von Frauen bereits vor 34 Jahren ein Ende bereitet. Der Beschluss hat in Sachen sprachlicher Gleichbehandlung einiges bewegt: Die Doppelnennung in Reden, Begrüßungen oder schriftlichen Grußworten ist heute selbstverständlich, bedauerlicherweise muss auch heute noch hin und wieder an diese geltende Beschlusslage erinnert werden.
Seit 1990 haben sich Sprache und Gesellschaft weiterentwickelt: Geschlechtergerecht heißt heute, auch Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten sichtbar zu machen. Seit 2018 umfasst das Personenstandsgesetz auch die sogenannte dritte Option: Intersexuelle Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, können sich als "divers" eintragen oder ihre Geschlechtsidentität mit "keine Angabe" offenlassen.
Geschlechtergerechte Sprache spricht also Frauen und Männer an und bezieht zudem diejenigen mit ein, die sich nicht eindeutig einem biologischen oder sozialen Geschlecht zuordnen können oder wollen: intergeschlechtliche, transgeschlechtliche, nicht-binäre, queere Personen.
Geschlechtergerechte Sprache bedeutet, dass kein Geschlecht dominiert. Im Umkehrschluss sind alle Geschlechter sprachlich gleichermaßen sichtbar und angesprochen. Sie sind - im wahrsten Sinne - der Rede wert: gleichwertig gedacht statt mitgedacht, konkret benannt statt mitgemeint. Für die konkrete Umsetzung gibt es Handreichungen, die den Ämtern und Organisationen der Stadt zur Verfügung stehen. Der Magistrat orientiert sich bei der Verwendung gendergerechter Sprache vorrangig an der aktuellen Gesetzgebung, der Verständlichkeit und der Freiwilligkeit.
Bezüglich des dienstlichen Schriftverkehrs bestimmt § 1 Absatz 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck gebracht werden soll.
Weitere gesetzliche Regelungen zu diesem Thema sind für Hessen nicht feststellbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.