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Die Regeln zur Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter geben Auskunft darüber, wo das Abstellen der Scooter verboten ist.

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt plant die Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen, um das Abstellen der Scooter zu regulieren und Ordnung im Straßenbild zu schaffen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Konflikte zu vermeiden. Bislang wurden bereits 75 Parkplätze eingerichtet, weitere sind in Planung.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Regeln zur Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter geben Auskunft darüber, wo das Abstellen der Scooter verboten ist. Mittlerweile werden auch spezifisch Flächen als Abstellplätze für die Scooter gekennzeichnet, wie es auch der Fall in umliegenden Straßen der Paulskirche ist. Die jüngsten Änderungen am Römereingang in der Bethmannstraße scheinen nicht allen Magistratsmitgliedern verständlich zu sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie viele ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter existieren in Frankfurt bereits, und kann die Änderung in der Bethmannstraße so erklärt werden, dass es der gesamte Magistrat verstehen kann?

Antwort des Magistrats

Nach der aktuellen Sondernutzungserlaubnis darf jeder der vier in Frankfurt aktiven E-Scooter-Anbieter in der sogenannten Zone 1 - in etwa: innerhalb des Allenringes und dem nördlichen Sachsenhausen - maximal 750 E-Scooter in Umlauf bringen. Das heißt, im Bereich der Zone 1 dürfen sich bis zu 3.000 E-Scooter bewegen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel identifiziert. Damit ist dann faktisch das "wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel - und in Teilen des Gutleutviertels - und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Ziel ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Bislang wurden an circa 75 Stellen -überwiegend in der Innenstadt, im Bahnhofsviertel und im südlichen Gutleutviertel - E-Scooter-Parkplätze eingerichtet. Es folgen noch weitere E-Scooter-Parkplätze in der Innenstadt.

Die im Bahnhofsviertel neu markierten Parkzonen sind bisher noch nicht an die Betreiber weitergegeben worden. Dies hat den Hintergrund, dass nur eine lückenlose Abdeckung mit Parkzonen, und damit Parkverbotszonen, gewährleistet, dass E-Scooter nicht an Stellen in großer Anzahl ansammeln, die noch nicht mit Parkzonen erfasst sind und hier für große Verkehrsprobleme sorgen würden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten im Bahnhofs- und Teilen des Gutleutviertels bis Anfang Mai abgeschlossen werden und bis Mitte Mai den Betreibern zur Verfügung gestellt werden können.

In der Bethmannstraße wurden auf einem bisherigen Pkw-Parkplatz E-Scooter-Parkplätze eingerichtet. Da unterschiedliche Unternehmen für Beschilderungen und Markierungen zuständig sind, kann es dazu kommen, dass Markierungen und Beschilderungen nicht zeitgleich umgesetzt werden. Gültigkeit erhalten die neuen Markierungen erst mit der neuen Beschilderung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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