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Das Grundstück zwischen Ringelstraße und Berger Straße wurde mit dem Ziel veräußert, dort neben Wohnungen eine Quartiers

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Frage vom 12.10.2015, F 2424 Das Grundstück zwischen Ringelstraße und Berger Straße wurde mit dem Ziel veräußert, dort neben Wohnungen eine Quartiersgarage zu errichten. Die Veräußerung war an eine Bauverpflichtung gekoppelt, die noch immer nicht erfüllt wurde. Deshalb frage ich den Magistrat: Ist in diesem Fall nicht die Rückabwicklung der Veräußerung geboten, um das Areal endlich einer sinnvollen Entwicklung zuzuführen?

Antwort des Magistrats: Für die Liegenschaft Ringelstraße 55 wurde 2013 die Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses sowie eines teilöffentlichen Parkhauses erteilt. Die Planung entspricht den im gültigen Bebauungsplan, Nr. 508 VI - Ortskern Bornheim, formulierten städtebaulichen Zielen. So soll zum einen durch die genehmigte Nutzung die Wohnfunktion gestärkt und das planungsrechtlich festgesetzte Parkhaus realisiert werden. Zum anderen werden durch die straßenbegleitende Bebauung und das Aufnehmen der vorhandenen Baufluchten die Baulücken geschlossen und damit der Stadtgrundriss vervollständigt. Die erteilte Genehmigung hat im Rahmen des beantragten Umfangs weiterhin Gültigkeit, ist bisher jedoch nicht ausgenutzt worden. Die vereinbarte Baufrist kann erkennbar nicht eingehalten werden, daher hat der Magistrat die Rückabwickelung des Vertrages in die Wege geleitet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Wolfgang Siefert

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Oktober 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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