Während der Beschluss der Regionalversammlung eine weitere Planung für den neuen Nordweststadtteil nur bis zum nördliche
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Planungskosten für den neuen Stadtteil westlich der Autobahn A 5 in Frankfurt am Main. Der Magistrat erklärt, dass die Kosten aufgrund der engen fachlichen Verflechtung der Teilgebiete nicht separat beziffert werden können, da sie Teil einer Gesamtuntersuchung sind. Dies soll eine zusammenhängende Entwicklung der Stadtteile sicherstellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Während der Beschluss der Regionalversammlung eine weitere Planung für den neuen Nordweststadtteil nur bis zum nördlichen Abschnitt der A 5 vorsieht, plant Planungsdezernent Josef derweil weiter an der Entwicklung des Stadtteils westlich der Autobahn. Ich frage den Magistrat: Wie hoch belaufen sich die weiteren Planungskosten für den Stadtteil westlich der Autobahn?
Antwort des Magistrats
Stadtrat Mike Josef: Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Stadtverordneter Mund! Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von Ende 2017 kann nicht durch Beschlüsse anderer Gremien aufgehoben werden, und dieser sieht eine städtebauliche Untersuchung und eine Untersuchung der Entwicklungsmaßnahme für das gesamte Gebiet vor. Im Übrigen ist aus fachlicher Sicht eine solche Aufhebung weder erforderlich noch sinnvoll, weil wir beispielsweise in der Frage der Ausgleichsflächen auch westlich der A 5 nachschauen müssen, welche Möglichkeiten wir für den östlichen Bereich haben, beispielsweise in der Frage der Erschließung oder diverser Wegeverbindungen entlang der Bachtäler. All das ist nicht nur vom östlichen Bereich unabhängig einer Entwicklung des westlichen Bereichs betroffen, sondern eben auch vom westlichen Bereich, zumal wir nicht wissen, was in zehn oder 15 Jahren ist. Von daher kann eine solche Untersuchung jetzt auch Auskunft darüber geben, welche Möglichkeit einer zusammenhängenden Entwicklung es gibt, wenn sie einmal kommen sollte, denn das ist ja oftmals die Kritik an der Stadtplanung, dass zusammenhängende Entwicklungen nicht vollzogen worden sind, sondern oftmals brüchige Entwicklungen, die letztendlich auch zu einer schlechten Stadtplanung führen, was an dieser Stelle nicht passieren soll und nicht passieren wird. Im Übrigen sagt der Beschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 13.12.2019 aus, dass die politische Zielvorgabe für ein sogenanntes aktualisiertes Plankonzept der Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt, das in Weiterentwicklung der Erkenntnisse aus dem Gutachten des Regionalen Entwicklungskonzepts Südhessen eine fachliche Grundlage für die begonnene Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen werden soll. Das heißt, wir reden hier weder über eine Flächennutzungsplanung noch über einen Regionalplan. Unter Punkt 5. wird die politische Absicht formuliert, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen, was dann erfolgen soll, Eingriffe in regionale Grünzüge von mehr als fünf Hektar bei der Festlegung neuer Siedlungsflächen grundsätzlich ausgeschlossen sein sollen. Im Ergebnis wäre damit auch im Stadtgebiet von Frankfurt keine nennenswerte weitere Außenentwicklung über die bereits heute im gültigen Regionalplan Südhessen, Regionaler Flächennutzungsplan 2010, dargestellten Wohnbauflächen möglich, die bereits weitgehend ausgeschöpft sind. Alle Flächen befinden sich mittlerweile mindestens in der Aufstellung. Somit ist nicht nur der östliche Teil des Untersuchungsgebiets, sondern auch der Frankfurter Nordwesten insgesamt gemeint. Die Regionalversammlung Südhessen relativiert aber dann in dem Beschluss von Ende Dezember letzten Jahres in Punkt 13. mit Blick auf den anerkannt hohen Wohnraumbedarf und Verdichtungsraum ihre Zielvorstellung zum regionalen Grünzug und "unterstützt das Ziel, angesichts des Wohnraumbedarfs größere Siedlungsflächen, insbesondere auch in den Oberzentren, wie es Frankfurt ist, auszuweisen und zu prüfen, inwieweit Zielabweichungsverfahren zur Beschleunigung durchgeführt werden können." Das heißt, im selben Beschluss relativiert letztendlich die Regionalversammlung - jetzt kann man über die Sinnhaftigkeit streiten - die Aussage zum regionalen Grünzug, indem sie Ausnahmemöglichkeiten erlaubt. Im Übrigen, Herr Mund, wenn ich es erweitern darf: Alle schauen momentan auf den Nordwesten der Stadt und auf diesen Stadtteil. Mit der Beschlusslage der Regionalversammlung sind etliche größere Gebiete in ganz Südhessen betroffen, unter anderem auch am Main-Taunus-Zentrum, was ja von der Verbandskammer selbst in Auftrag gegeben worden ist. Wenn man das zugrunde legt, was hier beschlossen worden ist, eins zu eins, wäre auch an der Stelle regionaler Grünzug Vorranggebiet vor Ackerfläche. Die Trassenproblematik dürfte an der Stelle auch so gut wie nicht passieren, aber es gibt eben auch die Ausnahmeregelungen, die sowohl westlich als auch östlich gelten. Der Beschlussfassung der Regionalversammlung Südhessen hätte es zwar nicht bedurft, aber sie macht die Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung trotz des Beschlusses dadurch klarer. Sie formuliert Zielvorgaben. Es gibt selbstverständlich keinen Rechtsanspruch für irgendeine Kommune, die dort organisiert ist, dass sie eine Zielabweichung oder eine Fläche in den zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplänen bekommt. Das wird von Einzelfall zu Einzelfall beschlossen. Das ist die Grundlage dessen, warum es auch in der Sache sinnvoll ist, östlich und westlich die Entwicklung weiterhin zu prüfen. Zu Ihrer Frage, Frau Tafel-Stein: Wie hoch belaufen sich die weiteren Planungskosten für den Stadtteil westlich der Autobahn? Die Planungskosten wurden und werden wegen der engen fachlichen Verflechtung der Teilgebiete - so in der Frage der Freiflächen, der Frischluft und so weiter, hier ist es absolut sinnvoll, beide Flächen zu untersuchen - gemeinsam erhoben und insofern können wir, weil wir es eben nicht in Teilflächen aufteilen, was kostet die Teilfläche X, was kostet die Teilfläche Y, zu den weiteren Planungskosten westlich der Autobahn keine Angaben machen, weil es Kosten für die Gesamtuntersuchung östlich und westlich der A 5 sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.