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In der Stellungnahme ST 657/24 hat der Magistrat erklärt, dass bezüglich des Hotelprojekts an der früheren Rennbahn Nied

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat hat erklärt, dass ein Heimfall des Hotelprojekts an der früheren Rennbahn Niederrad aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt. Die finanziellen Belastungen für die Stadt Frankfurt am Main würden sich auf circa 16 Millionen Euro belaufen, ohne Entschädigung für die aufstehenden Gebäude. Die Frist zur Ausübung des Heimfalls ist abgelaufen.

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Frage an den Magistrat

In der Stellungnahme ST 657/24 hat der Magistrat erklärt, dass bezüglich des Hotelprojekts an der früheren Rennbahn Niederrad ein Heimfall gemäß § 32 Erbbaurechtsgesetz aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie hoch wären die mit einem Heimfall verbundenen finanziellen Belastungen?

Antwort des Magistrats

Zunächst hätte die Stadt Frankfurt am Main die grundbuchlich gesicherten Belastungen übernehmen müssen. Diese belaufen sich auf circa 16 Millionen Euro Grundschulden und sind teilweise auch für die Huarong Group selbst - Erbbauberechtigte - eingetragen. Für diese hätte die Stadt Frankfurt am Main die Abzahlung der Kredite sicherstellen müssen.

Bei der Ausübung des Heimfalls hätte die Stadt Frankfurt am Main laut Erbbaurechtsvertrag keine Entschädigung für die aufstehenden Gebäude zahlen müssen. Es bestand ein Prozessrisiko, ob diese Vereinbarung einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hätte. Die Höhe der Entschädigungszahlung für die aufstehenden Gebäude ist daher in den 16 Millionen Euro noch nicht enthalten.

Das Gebäude ist für die Anforderungen chinesischer Reisender konzipiert und wird von chinesischen Fachkräften gebaut. Der Ausführungsstandard stellt daher neben den bauordnungsrechtlich geregelten Standards ein Risiko für die Anschlussverwertung dar. Wie hoch der Umbauaufwand einzuschätzen ist, konnte nicht kalkuliert werden.

Da der Heimfall nicht innerhalb der zweijährigen Frist nach dem Erbbaurechtsgesetz ausgeübt wurde, ist die Frist zur Ausübung abgelaufen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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