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Bereits seit 2017 besteht durch ein entsprechendes Bundesgesetz die Möglichkeit zur Verschreibung von Medizinalcannabis,

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob er die Schmerztherapie mit Medizinalcannabis in Zusammenarbeit mit Akteuren des Sozial- und Gesundheitsbereiches vorantreiben wird. Ziel ist es, die Verschreibung von Medizinalcannabis zu erleichtern und damit eine Alternative zu klassischen Schmerzmitteln mit hohen Suchtrisiken zu bieten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Bereits seit 2017 besteht durch ein entsprechendes Bundesgesetz die Möglichkeit zur Verschreibung von Medizinalcannabis, beispielsweise zur Schmerztherapie. Die Verschreibung benötigte bisher ein Betäubungsmittelrezept. Durch die nun erfolgte Teillegalisierung zum

  1. April ist die Verschreibung hingegen per regulärem Rezept möglich, der Verwaltungsaufwand für verschreibende Ärzte sinkt somit erheblich. Ich frage den Magistrat: Wird der Magistrat in Zusammenarbeit mit Akteuren des Sozial- und Gesundheitsbereiches die Schmerztherapie mit Medizinalcannabis weiter vorantreiben und so die Verschreibung anstelle von klassischen und häufig mit hohen Suchtrisiken verbundenen Schmerzmitteln im Frankfurter Stadtgebiet einfacher ermöglichen?

Antwort des Magistrats

Mit der neuen Gesetzgebung unterliegt Cannabis bei der Verschreibung nicht mehr den erhöhten Anforderungen eines Betäubungsmittels. Die aufwändige Verordnung und erforderliche Genehmigung vor Erstverordnung für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen hat jedoch weiter Bestand. Nach ersten Beobachtungen zeichnet sich aktuell ein deutlicher Anstieg von privaten Verschreibungen für Selbstzahler ab.

Cannabis-Arzneimittel haben sich zur Behandlung von Schmerzen, aber auch bei zahlreichen anderen Indikationen wie beispielsweise Multiple Sklerose oder Übelkeit als Folge einer Chemotherapie bewährt. Der Stadt Frankfurt ist es weiter ein wichtiges Anliegen, Hürden und Vorbehalte beim Zugang zu Medizinalcannabis abzubauen.

Das Drogenreferat hat dazu bereits eine Reihe von Maßnahmen entwickelt und wird diese fortsetzen. So treffen sich zum Beispiel regelmäßig vierteljährlich in einem regionalen Netzwerk medizinische und pharmazeutische Fachkräfte, um sich zum Thema medizinisches Cannabis auszutauschen.

Für Patientinnen und Patienten gibt es eine Sprechstunde zu medizinischen und rechtlichen Fragen rund um Cannabis-Arzneimittel. Und die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über eine Homepage - www.medizinisches-cannabis-frankfurt.de - und einen Newsletter des Drogenreferats - abbonierbar über eine E-Mail an: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de - auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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